Östliche Bahnstadt Konzeptvergabe Urbanes Quartier: Stadt Nürtingen


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    Nürtinger Stadtkirche mit Stadtbalkon und Neckarstaustufen (Langzeitbelichtung)
    entspannt.

    Zwischen Neckar und Stadtkirche lädt der Stadtbalkon zum Entspannen ein.

    Kunstwerk mit fahrenden Autos im Hintergrund (Langzeitbelichtung)
    kreativ.

    Kunstwerke begegnen einem in Nürtingen auch im öffentlichen Raum

    Blick auf den Neckar und die Stadtkirche
    naturverbunden.

    Nürtingen liegt direkt am Neckar und ist von zahlreichen Grünflächen und Wäldern umgeben.

    Blick auf den Neckar mit blühendem Kirschbaum im Vordergrund
    bunt.

    Zahlreiche lauschige Winkel warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

    Stadtbrunnen und Rathaus im Hintergrund
    zentral.

    Das Rathaus und das Technische Rathaus mit dem Riegerhaus sind zentrale Anlaufstellen und offen für alle Belange der Bürgerinnen, Bürger sowie Besucher unserer Stadt.

    Zwei junge Frauen machen ein Selfie auf dem Turm der Stadtkirche
    sehenswert.

    Vom Turm der 48 Meter hohen Stadtkirche St. Laurentius bietet sich ein Panoramablick über die Stadt, das Neckartal und den Albtrauf.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Östliche Bahnstadt Konzeptvergabe Urbanes Quartier

    Hauptbereich

    Aktuelle Termine

    Montag 15.04.2024

    ab 18:00 Uhr findet im Kleinen Saal der Stadthalle K3N

    unsere nächste Veranstaltung auf dem Weg zu bürgerschaftlichen Wohnprojekten in der Östlichen Bahnstadt mit den Themenschwerpunkten „Projektsteuerung“, unterschiedliche Rechtsformen für Baugruppen“ und „Finanzierungsmöglichkeiten“ statt.

    Nach einer Podiumsdiskussion, in der diese Themenfelder aus unterschiedlichen Perspektiven erörtert werden, stehen den Besucherinnen und Besucher die jeweiligen Expertinnen und Experten an Infoständen für individuelle Fragen und spezifischen Anliegen zur Verfügung. Wir freuen uns darüber hinaus besonders, dass auch zivilgesellschaftlichen Expertinnen aus der Nürtinger WIN eG, die bereits in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt wohnen, für Beratung und Zuspruch dabei sind.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

    Gemeinschaftliches Bauen im Urbanen Gebiet in der Östlichen Bahnstadt

    Auf dem Areal der Östlichen Bahnstadt vergibt die Stadt Nürtingen erstmals vier Baufelder im sogenannten Konzeptvergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Grundstücke nicht an die höchsten finanziellen Gebote, sondern an die besten Konzepte vergeben werden. Dabei soll ein neues Quartier entstehen, das einen sozialen, nachhaltigen und innovativen Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Nachbarschaft im ganzen Quartier und für die gesamte Stadtgesellschaft bringt.

    Wir freuen uns, wenn Sie sich für dieses Projekt interessieren! Melden Sie sich für den Verteiler an, wir halten Sie auf dem Laufenden: 
    kontakt(@)konzeptvergabe-nuertingen.de

    Die Daten auf dem Verteiler zur Konzeptvergabe in der Östlichen Bahnstadt werden ausschließlich zum Übersenden projektbezogener Informationen verwendet und nicht weitergegeben.

    Zurückliegende Veranstaltungen

    Die wachsende Beliebtheit von Baugruppen zeigt, dass immer mehr Menschen den Wert bürgerschaftlicher Wohnprojekte erkennen. So auch in Nürtingen: Am 26. Oktober fand das erste Vernetzungstreffen für die Konzeptvergabe in der Östlichen Bahnstadt statt.

    Die Präsentation von Gernot Pohl (PDF-Dokument, 3,53 MB, 06.11.2023), der Stadt Nürtingen (PDF-Dokument, 1,98 MB, 06.11.2023), der stattbau München (PDF-Dokument, 896,30 KB, 06.11.2023), der lpundh architekten (PDF-Dokument, 1,59 MB, 06.11.2023), Planungsgruppe agsn (PDF-Dokument, 3,41 MB, 06.11.2023) und den Film der OEKOGENO stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sie sind als Gruppe oder Einzelperson auf der Suche nach Mitstreiterinnen und Mitstreitern für eine gemeinsame Projektinitiative? Dann können Sie Ihre Kontaktdaten auf einem zur Veranstaltung gehörenden Padlet veröffentlichen.

    Wollen Sie mehr Informationen rund um das Ausschreibungsverfahren der Grundstücke in der Bahnstadt erhalten, wenden Sie sich hierfür an kontakt(@)konzeptvergabe-nuertingen.de und lassen sich auf eine Interessentenliste eintragen. Die Daten auf dem Verteiler zur Konzeptvergabe in der Östlichen Bahnstadt werden ausschließlich zum Übersenden projektbezogener Informationen verwendet und nicht weitergegeben.

    26.10.2023 Veranstaltung zur Vernetzung Gemeinschaftliches Wohnen und Konzeptvergabe Östliche Bahnstadt

    Gemeinschaftlich Wohnen und Konzeptvergabe in der Östlichen Bahnstadt Vernetzung von Interessierten und bestehenden Gruppen untereinander, miteinander sowie mit Architekten und Bauträgern.

    Weitere Infos zum Inhalt stellen wir im September zur Verfügung.

    Wann:     26. Oktober 2023, ab 18:00 Uhr
    Wo:         Stadthalle K3N, Nürtingen

    23.10.2023 Veranstaltung Stadtspaziergang in der Östlichen Bahnstadt

    Gerne stellen wir Ihnen nach der Veranstaltung Stadtspaziergang in der Östlichen Bahnstadt, am 23. Oktober 2023, das ausgegebene Handout (PDF-Dokument, 2,81 MB, 25.10.2023) digital zur Verfügung. 

    Stadtspaziergang in der Östlichen Bahnstadt, bei dem die geplanten Maßnahmen von Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich und Technischem Dezernenten Johannes Martin ausführlich vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

    Wann:    23. Oktober, ab 17:00 Uhr
    Wo:        In der Östlichen Bahnstadt, Treffpunkt Ausgang Bahnhofsunterführung

    27.09.2023 Veranstaltung zum Gemeinschaftlichen Bauen, Individuell Wohnen Östliche Bahnstadt

    Gerne stellen wir Ihnen nach der Veranstaltung am 27. September 2023 zum Gemeinschaftlichen Bauen, Individuell Wohnen Östliche Bahnstadt die gezeigte Präsentation (PDF-Dokument, 1,29 MB, 28.09.2023) zur Verfügung. 

    Die Stadt Nürtingen hat sich zum Ziel gesetzt, in der Östlichen Bahnstadt neue Wege zu gehen und dort Grundstücke für bürgerschaftliche Wohnprojekte auszuschreiben. Baugemeinschaften im Einzel- oder Gemeinschaftseigentum haben andernorts vielfach bewiesen, dass sie mit ihren innovativen Konzepten vielfältige Impulse setzen und wertvolle Beiträge für ein lebendiges Quartiersleben leisten.

    Die Grundstücke in der Östlichen Bahnstadt werden 2024 ausgeschrieben und nicht zum Höchstpreis veräußert, sondern in einem sogenannten Konzeptverfahren an diejenigen Bewerber/innen mit dem besten individuellen Konzept vergeben. Dieses Verfahren bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich als Initiative zusammenzuschließen und sich mit ihrem individuellen Konzept zu bewerben.

    Die Infoveranstaltung

    „Gemeinschaftlich Bauen, Individuell Wohnen –
    die Vorteile, Wohneigentum in Gemeinschaft entwickeln“

    am 27.09.2023, um 18.00 Uhr

    in der Glashalle im Nürtinger Rathaus

    informiert über den Prozess und Ablauf eines gemeinschaftlichen Projektes, über Rechtsformen und Finanzierung, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren von Baugemeinschaftsprojekten. Die stattbau münchen GmbH, die bei der Entwicklung des Vergabeverfahrens berät, wie auch die Stadt Nürtingen informieren und geben Antworten auf Ihre Fragen. Im Anschluss bietet sich die Gelegenheit für Austausch und Vernetzung.

    Gruppen und Einzelpersonen auf der Suche nach Mitstreiterinnen und Mitstreitern für eine gemeinsame Projektinitiative können bei Bedarf Ihre Kontaktdaten auf einem zur Veranstaltung gehörenden Padlet veröffentlichen: https://t1p.de/p9ohk

    Es besteht zudem die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste für Informationen rund um das Ausschreibungsverfahren der Grundstücke in der Bahnstadt eintragen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an kontakt(@)konzeptvergabe-nuertingen.de

    06.07.2023 Informationsveranstaltung Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt im Urbanen Gebiet der Östlichen Bahnstadt

    Wir haben uns sehr gefreut, wie viele Interessenten es in Nürtingen für das Thema „gemeinschaftlich wohnen“ gibt und freuen uns auf den weiteren Prozess.
    In der Präsentation (PDF-Dokument, 2,74 MB, 07.07.2023) der Veranstaltung sowie des Presseartikels (PDF-Dokument, 1,28 MB, 12.07.2023) können Sie weitere Informationen entnehmen. 

    Informationsveranstaltung Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt im Urbanen Gebiet der Östlichen Bahnstadt

    Wann:        6. Juli 2023, ab 18:00 Uhr
    Wo:            Glashalle im Rathaus

    Zum Konzeptvergabeverfahren für den ersten Bauabschnitt findet am 6. Juli 2023 die erste Informationsveranstaltung für Wohnungsbauakteure, bestehende Projektgruppen und allen interessierte Personen statt. Bei der Veranstaltung möchten wir über den weiteren Prozessverlauf informieren und initial die Vernetzung und Gruppenbildung für die an der Konzeptvergabe interessierten Bürgerinnen und Bürger befördern.

    Was ist eine Baugemeinschaft?

    In Baugemeinschaften finden sich Menschen zusammen, die gemeinschaftliches Wohnen realisieren möchten und dabei ihre Gemeinschaft wie auch die Nachbarschaft aktiv mitgestalten möchten. Eine Baugemeinschaft ist der Zusammenschluss von Haushalten und ggf. Personen mit Expertise, die gemeinsam ein Grundstück erwerben um darauf ihr Wohnprojekt zu planen, zu bauen und auch selbst zu bewohnen - im Neubau oder im Bestand.

    Weil Baugemeinschaften vielfältig und offen für neue Konzepte sind, nehmen sie zumeist aktuelle Entwicklungen auf. Nicht selten werden auch neue Formen des gemeinschaftlichen urbanen Lebens in sozialer Vielfalt ausprobiert. Solche innovativen Konzepte sind auch im Urbanen Gebiet der Östlichen Bahnstadt gefragt.

    Der Wohnraum ist vorwiegend selbstgenutzt. Das heißt, die Baugemeinschaft errichtet die Wohnungen für ihre Mitglieder und nicht zum Verkauf. Eine Vermietung an Dritte um beispielsweise Wohnraum für Menschen mit besonderem Bedarf zu integrieren, kann jedoch ein Bestandteil des Konzeptes der Baugemeinschaft sein.

    Es besteht auch die Chance, mit Gleichgesinnten neue Wohnformen und innovative Gebäudekonzepte umzusetzen, die auf dem Wohnungsmarkt so bisher nur selten angeboten werden, wie beispielsweise Clusterwohnungen und attraktive Gemeinschaftsflächen.

    Unterschiedliche Rechtsformen

    Gemeinschaftliche Wohnprojekte können in verschiedenen Eigentumsformen realisiert werden. Die Wahl der Rechtsform wird beeinflusst von den kurz- und langfristigen Zielen, die sich eine Gruppe setzt. Diese betreffen u.a. die Entscheidungsstrukturen und die Vorstellungen zu den längerfristigen Perspektiven des Projekts. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Gruppenmitglieder sind ein weiteres wichtiges Kriterium für die Wahl der Rechtsform.

    Die meisten Wohnprojekte werden entweder in Form einer Mietgruppe, einer Baugemeinschaft im Einzeleigentum oder einer Genossenschaft gegründet. Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsformen, die geeignet sind. Auch eine Mischung unterschiedlicher Rechtsformen in einem Projekt ist denkbar.

     
    • Baugemeinschaft im Einzeleigentum

    Eine Baugemeinschaft im Einzeleigentum (auch Bauherrengemeinschaft genannt) ist der Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren, die gemeinsam selbstgenutztes Wohneigentum – meist im Geschosswohnungsbau – realisieren. Durch den Verzicht auf einen Bauträger können so Kosten eingespart werden.

    Meist steht hier das gemeinschaftliche Bauen und Bewohnen von individuellem Wohneigentum im Vordergrund. Es erfolgt unter Beteiligung der Bauherren an der Planung und deren Einflussnahme an der Umsetzung individueller und gemeinschaftlicher Wohnbedürfnisse sowie ökologischer Ziele. Neben der eigenen Wohnung wird durch die Baugemeinschaft und deren Zielsetzungen auch die nachbarschaftliche Gemeinschaft mitgestaltet.

    Rechtsform:
    Die häufigste Rechtsform für die Planungs- und Bauphase einer Baugemeinschaft ist die GbR, die nach der Bauphase in eine Eigentümergemeinschaft nach                                                    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) übergeht. Je nach Projektzielen, die die Gemeinschaft verfolgt, sind auch andere Rechtsformen, wie z. B. eine GmbH und Co KG, denkbar.

    Finanzierung und Förderung:
    In der Baugemeinschaft kümmert sich jedes Mitglied individuell um die Finanzierung der eigenen Wohnung.

     
    • Genossenschaft

    In einer Genossenschaft schließen sich Menschen zusammen, die Gemeinschaftseigentum, meist im Geschosswohnungsbau, realisieren wollen. In der Regel sind Gemeinschaftsräume und Gästezimmer integraler Bestandteil des Konzepts. Genossenschaftsmitglieder finanzieren den Bau ihres Hauses gemeinsam. Den Genossenschaftsmitgliedern werden Wohnungen zur lebenslangen Nutzung überlassen.

    Rechtsform:

    Die Baugenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft von Menschen, die sich zum Zweck des Baus eines gemeinsamen Hauses zusammenschließen. Genossenschaften arbeiten nach dem Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäftsanteile. Organisation und Arbeitsweise sind im Genossenschaftsgesetz geregelt. Ähnlich einem Verein wählen die Mitglieder einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Die Genossenschaft ist verpflichtet, sich einem Prüfungsverband anzuschließen, der die Gründung unterstützt und in regelmäßigen Abständen eine Prüfung durchführt. Ein positives Prüfungsergebnis erleichtert die Kreditaufnahmen und die Gewährung günstiger Zinskonditionen.

    Finanzierung und Förderung:

    Die Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer und Nutzer ihres Gebäudes in einer Person. Die Genossenschaftsmitglieder erwerben Genossenschaftsanteile, um das erforderliche Eigenkapital für die Finanzierung ihres Hauses aufzubringen. Die wohnenden Mitglieder zahlen eine monatliche Nutzungsgebühr, eine Kostenmiete mit der kein Gewinn erwirtschaftet wird und die zur Zahlung der laufenden Aufwendungen dient, zur Zahlung von Zins und Tilgung der Baudarlehen, Bewirtschaftung und Instandhaltung.

     
    • Mietgruppen

    Anders als bei Baugruppen oder Genossenschaften ist hier kein Einsatz von Eigenkapital erforderlich. Mietgruppen sind auf die Kooperation mit Investoren, einem sozialen Träger oder einer Wohnungsbaugesellschaft angewiesen. Dieser muss bereit sein, eine Gruppe bereits an der Planung des Gebäudes und später an einzelnen Elementen der Bewirtschaftung zu beteiligen. Unter der Auflage, geförderter Wohnungen zu errichten, sind Mietgruppen für alle Einkommensgruppen realisierbar.

    Rechtsform:

    Um innerhalb einer Gruppe Verbindlichkeit über gemeinsame Ziele herzustellen, bietet sich die Gründung eines Vereins an. Diese Ziele werden in der Satzung festgeschrieben und regeln zum Beispiel gegenseitige Verpflichtungen der Mitglieder über Nachbarschaftshilfe. Für die Gründung eines Vereins spricht zudem, dass dieser als verbindlicher Kooperations- und Verhandlungspartner gegenüber potenziellen Vermietern oder Investoren auftreten kann. Mit den Investoren schließt der Verein einen Kooperationsvertrag ab. Dort wird festgehalten, eine Gruppe bereits an der Planung eines Hauses zu beteiligen oder ihr ein Mitspracherecht bei der Vergabe freiwerdender Wohnungen zu gewährleisten.

    Finanzierung und Förderung:

    Als Mitglied einer Mietgruppe sind in der Regel keine finanziellen Beiträge für den Bau eines Gebäudes aufzubringen. Für Gemeinschaftsräume oder Sonderwünsche bei der Ausstattung der eigenen Wohnung berücksichtigen können die Kosten von der Mietgruppe oder einem einzelnen Mieter übertragen werden.

    Wie finde ich eine Baugemeinschaft?

    Sie können selbst eine Gruppe zu gründen oder sich einer bereits bestehenden Initiative anschließen, um Ihre gemeinsamen Interessen und Lebensentwürfe zu realisieren. Wenn Sie eine neue Gruppe gründen möchten, gibt es zwei Wege, die Sie einschlagen können. Eine Möglichkeit ist, im Freundes- und Bekanntenkreis eine Interessengemeinschaft zu bilden und gemeinsam Ideen für ein Wohnprojekt zu entwickeln. Sobald einige Mitstreiterinnen und Mitstreiter gefunden sind, kann die Startergruppe sich Anfang 2024 für ein geeignetes Grundstück im Urbanen Gebiet der Östlichen Bahnstadt bewerben und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung holen. Alternativ können Sie sich auch von einem spezialisierten Architekten oder Baubetreuer/Projektentwickler zusammenführen lassen, um professionell und effektiv die Gründung einer Baugruppe zu realisieren.

    Sie haben mit Ihrer Initiative eine Baugemeinschaft gegründet und sind noch auf der Suche nach weiteren Mitgliedern? Sie möchten eine Baugemeinschaft gründen? Sie suchen eine Baugemeinschaft, in der Sie Mitglied werden können? Die Stadt Nürtingen hält ein jederzeit und kostenlos verfügbares „Schwarzes Brett“ im Internet bereit, auf dem Sie Ihre jeweiligen Vorstellungen vom gemeinsamen Wohnprojekt kommunizieren können:

    https://t1p.de/p9ohk

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    Postfach 19 20
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    Marktstraße 7
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    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
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    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag:14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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