Hauptbereich
Sanieren und Begrünen
Warum dieses Förderprogramm?
Das Erscheinungsbild einer Stadt ist ein wichtiger Standortfaktor. Das Fassadenprogramm soll dabei helfen, die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie den Gebäudezustand in der Altstadt von Nürtingen zu verbessern. Ebenso sollen durch die Förderung von Fassadenbegrünungen ökologische und klimatische Belange hervorgehoben werden. Ansprechende Hausfassaden steigern außerdem den Wert der Immobilien und verbessern die Vermietbarkeit.
Was wird bezuschusst?
- Der Anstrich von Fassaden
- Die Erhaltung und Wiederherstellung von wesentlichen Fassadengestaltungselementen
- Die Erhaltung und Aufwertung von Haustür- und Fensterdetails (zum Beispiel Sprossenfenster) sowie die Wiederherstellung dieser Elemente in historischer Bauart
- Der Ersatz unangepasster Werbeanlagen
- Vorbereitende Maßnahmen wie Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen sowie die Aufstellung von Gerüsten
- Künstlerische Wandgestaltungen
- Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten (Klettergehölze, die selbstklimmend sind oder eine Kletterhilfe benötigen wie zum Beispiel Efeu, Kletterhortensie, Wilder Wein, Blauregen, Akebie, Pfeifenwinde, Immergrünes Geißblatt, Clematis, Strahlengriffel, Klettertrompete, echter Wein und Rosen. Ebenso geeignete Pflanzen für eine vertikale Wandbegrünung).
- Nebenkosten für fachlich erforderliche Beratung und Betreuung
Wie wird bezuschusst?
Kosten für die Fassadensanierung sind in dem Umfang zuwendungsfähig, wie sie zur Erreichung gestalterischer Aufwertungen notwendig sind. Die Zuwendung wird als anteiliger Zuschuss gewährt. Der Fördersatz beträgt 25 % der durch Rechnung nachgewiesenen, tatsächlichen Bruttokosten. Sollte die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bestehen, wird der Zuschuss anhand der Nettokosten ermittelt. Die Förderobergrenze je Vorhaben liegt bei 8.000 €, als Vorhaben gilt ein Gebäude. Es besteht keine Förderuntergrenze.
Kosten für die Fassadenbegrünung sind in dem Umfang förderfähig, wie sie zur Erreichung einer dauerhaften Begrünung notwendig sind. Hierunter fallen insbesondere Kosten für die Entsiegelung, Rankhilfen, Pflanzgut, Arbeits- und Planungsleistungen Dritter, Bewässerungssysteme etc. Die Zuwendung wird als anteiliger Zuschuss gewährt. Der Fördersatz beträgt 50 % der durch Rechnung nachgewiesenen, tatsächlichen Kosten. Die Förderobergrenze je Vorhaben liegt bei 2.000 €, als Vorhaben gilt ein Gebäude. Die Förderuntergrenze liegt bei 200 €.
Wer wird bezuschusst?
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen im Sinne der §§ 1 ff. BGB. Der Zuwendungsempfänger ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks, auf dem die zu fördernde Maßnahme durchgeführt werden soll. Außerdem berechtigt sind Mieter sowie Dritte mit Einverständnis des Eigentümers. Die Rechnungen der tatsächlich anfallenden Kosten sind auf den Zuwendungsempfänger auszustellen.
Zuwendungsempfänger können in Ausnahmefällen und soweit ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, auch andere Personen oder Unternehmen sein (siehe Förderrichtlinien).
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars einzureichen. Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
Bitte senden Sie den Antrag bevorzugt per Mail an:
stadtplanung@nuertingen.de
Was gilt es sonst noch zu beachten?
- Die aktuellsten Förderrichtlinien der Stadt Nürtingen sind die Grundlage für sämtliche Maßnahmen.
- Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung kann aus den Förderrichtlinien nicht abgeleitet werden.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist gesondert eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen und nachzuweisen.