In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
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Stadtbildsatzung
Für die historische Altstadt (Innenstadtring) wurde eine Stadtbildsatzung erstellt. Der Satzungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 30.01.2018 gefasst (siehe unten).
Die Stadtbildsatzung ist ein Bestandteil des Projektes „Aufwertung der Nürtinger Innenstadt“, sie ist eingebunden in einer Reihe von Aufwertungsmaßnahmen, wie die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungsflächen – Außenbewirtschaftung, Werbeanlagen und Warenauslagen in der Nürtinger Innenstadt“ (Sondernutzungsrichtlinie), wie auch die umfangreichen Belagssanierungen der Nürtinger Fußgängerzone (1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt).
Die Stadtbildsatzung grenzt sich zur Sondernutzungsrichtlinie wie folgt ab: die Stadtbildsatzung wirkt sich als örtliche Bauvorschriften auf die Gestaltung und Nutzung von festen Gebäuden und Einrichtungen aus, während die Sondernutzungsrichtlinie die Zulässigkeit und Gestaltung von mobilen Einrichtungen im öffentlichen Raum (Außengastronomie, Warenauslage, Werbeanlagen und sonstige mobile Einrichtungen) regelt.