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Stadtbildsatzung
Für die historische Altstadt (Innenstadtring) wurde eine Stadtbildsatzung erstellt. Der Satzungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 30.01.2018 gefasst (siehe unten).
Die Stadtbildsatzung ist ein Bestandteil des Projektes „Aufwertung der Nürtinger Innenstadt“, sie ist eingebunden in einer Reihe von Aufwertungsmaßnahmen, wie die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungsflächen – Außenbewirtschaftung, Werbeanlagen und Warenauslagen in der Nürtinger Innenstadt“ (Sondernutzungsrichtlinie), wie auch die umfangreichen Belagssanierungen der Nürtinger Fußgängerzone (1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt).
Die Stadtbildsatzung grenzt sich zur Sondernutzungsrichtlinie wie folgt ab: die Stadtbildsatzung wirkt sich als örtliche Bauvorschriften auf die Gestaltung und Nutzung von festen Gebäuden und Einrichtungen aus, während die Sondernutzungsrichtlinie die Zulässigkeit und Gestaltung von mobilen Einrichtungen im öffentlichen Raum (Außengastronomie, Warenauslage, Werbeanlagen und sonstige mobile Einrichtungen) regelt.
Fortschreibung Stadtbildsatzung 2022/2023
Auslegungszeitraum:
23.10.2023 bis einschließlich 28.11.2023
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen hat am 11.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich zwischen der Heiligkreuzstraße im Norden (einschließlich teilweise nördliche Bebauung), dem Neckar im Westen, der Steinach im Süden sowie der Straße „Am Kührain“, der Frickenhäuser Straße (einschließlich teilweise südliche Bebauung), dem Schillerplatz (einschließlich teilweise östliche Bebauung), der Kirchstraße (einschließlich teilweise südliche Bebauung), der Uhlandstraße (einschließlich teilweise südliche und nördliche Bebauung), der Johannesstraße (einschließlich westliche und östliche Bebauung) und der Steinenbergstraße (einschließlich teilweise östliche Bebauung) im Osten, die örtlichen Bauvorschriften „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Altstadt von Nürtingen - Stadtbildsatzung“ in Nürtingen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Da die örtlichen Bauvorschriften „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Altstadt von Nürtingen - Stadtbildsatzung“ im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, richtet sich das Verfahren in seinem Umfang nach § 13 Abs. 2 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Maßgebend sind der Lageplan mit Geltungsbereich, der Lageplan mit stadtbildprägenden Gebäuden, die Farbkollektion „historischer Stadtkern Nürtingen“ und der Entwurf der „Stadtbildsatzung“, jeweils vom 05.06.2023.
- Bekanntmachung vom 20.10.2023
- Geltungsbereich vom 05-06-2023
- Stadtbildprägende Gebäude vom 05-06-2023
- Farbkollektion Nürtingen vom 05-06-2023
- Gestaltungs-und Erhaltungssatzung für die Altstadt von Nürtingen
Die Unterlagen können in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 28.11.2023 im Technischen Rathaus Nürtingen, Marktstraße 1, im Erdgeschoss während der Dienststunden, eingesehen werden. Die Räume sind barrierefrei erreichbar.
Ziele der Stadtbildsatzung
Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes der Stadt Nürtingen ist eine Aufgabe von hoher kultureller Bedeutung. Ziel dieser Satzung ist es daher, das städtebauliche und baukulturelle Erbe der Kernstadt von Nürtingen zu schützen und zu pflegen, sowie neue städtebauliche und bauliche Qualitäten zu fördern und zu entwickeln.
Die Satzung soll zur positiven Wahrnehmung der Werte und Qualitäten des Stadtbildes beitragen.
Die Stadtbildsatzung basiert auf städtebaulichen und architektonischen Wertmaßstäben unter Einbeziehung der historisch überlieferten Qualitäten. Denkmalpflegerische Belange lassen sich durch eine Stadtbildsatzung alleine nicht regeln. Sie sind nach wie vor im Einzelfall von kompetenter Seite zu beurteilen (Untere Denkmalschutzbehörde im Baudezernat der Stadt Nürtingen und das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart, Höhere Denkmalschutzbehörde mit Sitz in Esslingen).
Mit dieser Satzung werden die Örtlichen Bauvorschiften bestehender Bebauungspläne im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung ersetzt. Mit der Satzung wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die die Handlungs- und Rechtssicherheit fördert, Behördenwege vereinfacht sowie das Bauen erleichtert und beschleunigt.
Anlass zum Erstellen einer Stadtbildsatzung bzw. Problemstellung
Die Stadt kann für bestimmte Teile des Stadtgebietes durch Satzung zur Sicherung gestalterischer Qualitäten Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist die Landesbauordnung Baden-Württemberg (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO und § 75 LBO in der Fassung vom 05.03.2010). Die gestalterischen Vorschriften können als eigenständige Gestaltungssatzung oder auch durch Integration in einen Bebauungsplan getroffen werden. Bisher wurde in Nürtingen in der Regel die zweite Variante angewendet.
Die Veränderungen im Innenstadtring von Nürtingen können mit den bisherigen Mitteln nur eingeschränkt wegen u.a. fehlender Abdeckung mit entsprechenden Bebauungsplänen gesteuert werden, daher ist die Erarbeitung einer Stadtbildsatzung erforderlich.
Geltungsbereich der Stadtbildsatzung
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 19,58 ha und wird gemäß § 9 Abs. 7 durch folgende Flurstücke begrenzt:
Norden: 68/1, 1141 tw. (Mühlstraße), 90/1, 92 tw., 95/2 tw., 770 (Hechinger Straße), 107/6, 107/10, 107/9, 107/1, 108/2, 108 tw., 112, 96 tw. (Steinenbergstraße), 148/4 tw., 87 (Europastraße), 147 tw. (Bahnhofstraße), 147/9 tw.,
Osten: 1141 tw., 770 (Hechinger Straße), 813, 147/9 tw., 147/10, 75 tw. (Steinengrabenstraße), 75/11 tw., 208/2,
Süden: 207/1, 205/1 tw., 204/2, 203/3 tw., 75/1 tw. (Steinengrabenstraße), 202/1 tw., 202/5, 77/7 (Steinach),
Westen: 112, 148/4 tw., 66, 67 tw., 66/2
Auswirkungen auf die bestehenden Bebauungspläne
Im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung werden die Örtlichen Bauvorschiften der bestehenden Bebauungspläne durch die Festsetzungen der Stadtbildsatzung ersetzt. Die jeweiligen Textlichen Festsetzungen und Hinweise behalten ihre Gültigkeit. Folgende Bebauungspläne in der Innenstadt sind betroffen:
- Schloßberg (101-01-0) rechtskräftig seit 16.06.1995,
- 1. Änderung Rathaus-Brunnensteige (101-02-1) rechtskräftig seit 17.01.1987,
- Heiligkreuzstr.-Europastraße-ll (101-05-II-0) rechtskräftig seit 09.03.1988,
- 1. Änderung Heiligkreuzstr.-Europastraße-ll (101-05-II-1) rechtskräftig seit 21.12.2012,
- Heiligkreuzstr. Europastraße-l (101-06-I-0) rechtskräftig seit 19.11.1988,
- Blockturm-Farrenstraße (101-08-0) rechtskräftig seit 05.05.1998,
- Obere Steinengrabenstraße (101-09-0) rechtskräftig seit 25.07.2000,
- Obere Steinengrabenstraße - Gaswerk (101-09-0) rechtskräftig seit 13.05.2011,
- Kirchstraße Ost (101-10-0) rechtskräftig seit 04.04.1970,
- Europastraße-Gant (101-11-0) rechtskräftig seit 25.07.2000.
Dokumente zur Stadtbildsatzung (beschlossen 10.10.2017/30.01.2018)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2017/30.01.2018 die folgende Satzung beschlossen:
- Den Inhalten der Stadtbildsatzung mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt. Maßgebend ist die Planzeichnung mit dem Geltungsbereich i.d.F. vom 20.03.2017.
- Der beiliegende Plan "Denkmäler und stadtbildprägende Gebäude" vom 05.10.2015 wird als Bestandteil der Stadtbildsatzung der Satzung der Vorlage 039/2017/BA beigefügt und mit beschlossen.
- Die Örtlichen Bauvorschriften der folgenden Bebauungspläne werden aufgehoben und durch die örtlichen Bauvorschriften der Stadtbildsatzung ersetzt:
Schloßberg (101-01-0),
1. Änderung Rathaus-Brunnensteige (101-02-1),
Heiligkreuzstr.-Europastraße-ll (101-05-II-0),
1. Änderung Heiligkreuzstr.-Europastraße-ll (101-05-II-1),
Heiligkreuzstr.-Europastraße-l (101-06-I-0),
Blockturm-Farrenstraße (101-08-0),
Obere Steinengrabenstraße (101-09-0),
Obere Steinengrabenstraße-Gaswerk (101-09-0),
Kirchstraße Ost (101-10-0),
Europastraße – Gant (101-11-0) - Die Stadtbildsatzung in der Fassung vom 30.01.2018 mit den örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung beschlossen.
Dokumente zum Download:
- Stadtbildsatzung (PDF-Dokument, 1,55 MB, 05.12.2020)
- Anlage zur Überdeckung Örtliche Bauvorschriften" der bestehenden Bebauungspläne (PDF-Dokument, 673,94 KB, 05.12.2020)
- Geltungsbereich der Stadtbildsatzung (PDF-Dokument, 1.011,96 KB, 05.12.2020)
- Bekantmachung / Rechtskraft (PDF-Dokument, 1,20 MB, 05.12.2020)
- Informationsflyer (PDF-Dokument, 2,59 MB, 05.12.2020)
- Stadtbildfibel, eine Informationsfibel für Eigentümer, Bauherren, Interessierte und Planer (PDF-Dokument, 6,27 MB, 05.12.2020)
Der Inforamtionasflyer und die Stadtfibel für Eigentümer, Bauherren, Interessierte und Planer liegt in gedruckter Form vor und kann beim Bürgerbüro Bauen und beim Stadtplanungs- und Umweltamt abgeholt werden..