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Aktuelle Beteiligungsverfahren für Gewerbegebiete
Bebauungsplan „Großer Forst II“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften im Planbereich 115.03 in Nürtingen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - (gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung: 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023
Der Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen hat am 09.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Großer Forst II“ im Gewann Großer Forst westlich der Metzinger Straße, im Planbereich 115.03 in Nürtingen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ca. 16,95 ha und wird gemäß § 9 Abs. 7 BauGB durch folgende Flurstücke begrenzt:
im Norden: T. v. 5869 (Feldweg), 6232, T. v. 6234 (Wiesenweg), T. v. 6284/1, T. v. 6285, T. v. 6287,
im Osten: T. v. 5959/5 (Radweg), T. v. 5104/41 (Feldweg), 7660 (Radweg), T. v. 7655 (Großer Forst),
im Süden: T. v. 7655 (Großer Forst), T. v. 7656/4, T. v. 7656/2, T. v. 7655 (Großer Forst), T. v. 7650, 5883
im Westen: T. v. 5801, 5811, T. v. 6294/1 (Feldweg), 5813/1 (Feldweg), T. v. 6234 (Feldweg), 6249
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches liegen folgende Flurstücke mit den Nummern:
tw. 5104/41 (Weg), 6233, tw. 6234 (Weg), 6234/1, 6234/2, 6234/3, 6235, 6236, 6237, 6238, 6239, 6240, 6241, 6242, 6243, 6244/1, 6244/2, 6245, 6246, 6247, 6248, 6255, 6256, 6257, 6258, 6259, 6260, 6261, 6262, 6263, 6264, 6265, 6266, 6267, 6268, 6269, 6270, 6271, 6272, 6273, 6274, 6275, 6276, 6277, 6278, 6279, 6280, 6281, 6282, 6283, 6284 (Weg), tw. 6284/1, tw. 6285, tw. 6287, 6288, 6288/1, 6289, 6290, 6291, 6292, 6293, 6294, tw. 6294/1 (Weg), 6295, 6296 (Weg), 6296/1, 6296/2, 6297, 6298, 6299, 6300/1, 6300/2, 6301, 6302, 7651, 7651/1, 7652, 7653, 7654, tw. 7655 (Straße Großer Forst), 7656, 7656/1, tw. 7656/2, 7656/3, tw. 7656/4, 7657, 7658, 7659
Darüber hinaus befinden sich im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes die für den Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft benötigten Ausgleichsflächen. Alle Maßnahmen sind in Punkt V.3 des Textteils mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 17.11.2022 festgelegt. Als privates Grundstück wird für die Wiederherstellung einer Trockenmauer im Gewann Veitenäcker in Neckarhausen als Ersatzmaßnahme das Flurstück Nr. 1074 in Anspruch genommen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Großer Forst II“ ist erforderlich, um den zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebietes „Großer Forst“ baulich entwickeln zu können. Als ein im Regionalplan ausgewiesener regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen für die Mitgliedskommunen des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen kommt diesem Gewerbestandort besondere Bedeutung zu.
Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu treffen.
Maßgebend für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Großer Forst II“ sind der Entwurf der Planzeichnung und des Textteils mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Entwurf der Begründung jeweils vom 17.11.2022 sowie der Entwurf des Umweltberichts vom 27.10.2022.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung
Interessierte Bürger/innen (auch Kinder und Jugendliche) haben Gelegenheit, sich vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 im Technischen Rathaus in Nürtingen, Marktstraße 1, im Erdgeschoss (Schaukasten) während der Dienststunden (siehe unten) über die Bebauungsplanung zu informieren. Die Räume sind barrierefrei erreichbar.
Gleichzeitig können Sie sich auch auf dieser Seite während der Auslegungsfrist über den Bebauungsplanentwurf zu informieren. Anbei die Auslegungsunterlagen:
Lageplan Geltungsbereich (PDF-Datei)
Anlage 1 Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)
Anlage 2 Emissionskontingentierung (PDF-Datei)
Anlage 3 Verkehrsgutachten (PDF-Datei)
Anlage 4 Baugrundgutachten (PDF-Datei)
Anlage 5 Umweltbericht (PDF-Datei)
Anlage 6 Entwässerungskonzept (PDF-Datei)
Anlage 7 Städtebauliche Varianten (PDF-Datei)
Zur weiteren fachlichen Erörterung der Bebauungsplanung stehen als Ansprechpersonen Herr Franz und Frau Eissele (Amt für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung und Bürgerbeteiligung / Tel.: 07022/75-471) während der Dienstzeiten zur Verfügung. Bei komplexen Fragestellungen wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
Bis zum 20.01.2023 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung schriftlich zu äußern. Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist, gegenüber der Stadt Nürtingen – Stadtplanungs- und Umweltamt, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen einzureichen. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Dienstzeiten des Technischen Rathauses, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen:
Montag - Freitag, außer Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 14:00 – 17:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Die Räume sind barrierefrei erreichbar.