In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
Hauptbereich
Wohnraumförderung/Wohnungsbauförderung
Der Kauf von Wohnraum wird durch das Land Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Förderdarlehen unterstützt. Familien, Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind und Schwerbehinderte können eine Förderung für selbstgenutzten Wohnraum bei der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) beantragen. Seit 2007 bietet die die L-Bank zudem auch sog. Optionsdarlehen für kinderlose Paare an. Darüber hinaus kann das Förderdarlehen mit einer Förderung der KfW Förderbank kombiniert werden. Der Förderantrag für die L-Bank ist vor Beginn der Bauarbeiten bzw. Abschluss eines Kaufvertrages beim Landratsamt in Esslingen zu stellen.
Wohnungsbindung
Geförderte Wohnungen unterliegen nach § 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) öffentlich-rechtlichen Bindungen. Art und Umfang der Bindungen sowie Beginn und Ende des Bindungszeitraums werden im jeweiligen Landeswohnraum- förderungsprogramm für die geförderten Wohnungen bestimmt. Bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beschränkt sich die Bindung auf die Eigennutzung durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten. Bei Mietwohnraum (Sozialmietwohnungen) sind Belegungs- und Mietbindungen zu beachten. Zum Bezug einer geförderten Mietwohnung ist daher ein Wohnberechtigungsschein notwendig.
Wohnungsbauförderung der Stadt Nürtingen
Haben Sie Interesse an einem städtischen Bauplatz zur Wohnbebauung?
Wir informieren Sie gerne über Wohnbauflächen in Nürtingen und die Möglichkeit einer Kinderermäßigung auf den Grundstückspreis.
Modernisierungsförderung/Sanierungszuschuss
Sind Sie Grundstückseigentümer/in im Sanierungsgebiet Schlossberg II, können Sie von einer finanziellen Unterstützung in Form eines Zuschusses oder einer Entschädigung profitieren.
Diesen vergibt das Land Baden-Württemberg und die Stadt Nürtingen im Rahmen der Städtebauförderung bei der Umsetzung von Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen an privaten Gebäuden.
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie dem Flyer
Stadterneuerung "Schlossberg II" (PDF-Datei)sowie den
Förderrichtlinien der Stadt Nürtingen "Schlossberg II" (PDF-Datei)entnehmen.
Zusätzlich kann unter Vorliegen gewisser Voraussetzungen auch eine erhöhte steuerliche Abschreibung bei der Modernisierung/Instandhaltung vermieteten Eigentums nach EStG § 7h, bzw. ein Sonderausgabenabzug bei selbstgenutztem Eigentum nach EStG § 10f in Verbindung mit den Bescheinigungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
Infoblatt zu den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten (PDF-Datei)