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Informationen zum Amt für Revision
Das Amt für Revision ist eine weisungsfreie und unabhängige Eigen- und Finanzkontrolle der Stadt Nürtingen. In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Pflichtaufgaben des Amtes für Revision geregelt. Darunter fällt die Finanzrevision, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der ständigen Überwachung der finanzrelevanten Vorgänge einschließlich der Kassenprüfung. Außerdem werden die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe „Gebäudewirtschaft Nürtingen“ und „Stadtbau Nürtingen“ geprüft.
Zu den oben genannten Pflichtaufgaben kann der Gemeinderat dem Amt für Revision weitere Aufgaben übertragen. Hierunter fallen beispielsweise die Betätigungsprüfung bei der „Stadtwerke Nürtingen GmbH“ sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zweckverbände „Fahr mit - Öffentlicher Personennahverkehr im Mittelbereich Nürtingen“ und „Gewerbezweckverband Wirtschaftsraum Nürtingen“.
Bei der Innenrevision werden die Wirtschaftlichkeit und der Organisationsablauf innerhalb der Verwaltung untersucht und Vorschläge zur Optimierung erarbeitet. Als Kosten- und Vergabekontrollstelle ist das Amt für Revision bei allen größeren Ausgaben bereits im Vorfeld beteiligt.
In der Baurevision wird die Abwicklung und Abrechnung von Bauvorhaben geprüft. Das Amt für Revision der Stadt Nürtingen führt als Vergabeprüfstelle auch die Kontrolle von Vergabeverfahren durch. Hierbei wird unter anderem die Einhaltung haushaltsrechtlicher und formaler Vorgaben, mit dem Ziel einen wirtschaftlichen Preis zu erreichen, geprüft.
Über wesentliche Prüfungsergebnisse wird dem Gemeinderat jährlich ein Schlussbericht vorgelegt.