Hauptbereich
Aufgaben
Straßenbau
Das Stadtgebiet von Nürtingen wird von 2 Bundesstraßen (B 313 und B 297), 4 Landstraßen und
8 Kreisstraßen durchquert. Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich zudem 220 km Stadtstraßen,
8 km Gemeindeverbindungsstraßen, 200 km landwirtschaftliche Wege und 285 km Geh- bzw. Radwege. Während die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes liegen, ist die Stadt Nürtingen für die Planung, den Bau und die Unterhaltung sämtlicher restlicher Verkehrsflächen (öffentliche Straßen, Geh- und Radwege, Plätze, Wirtschaftswege, Parkplätze) und der Straßenbeleuchtung zuständig.
Ingenieurbauwerke
Auf Gemarkung Nürtingen befinden sich 50 Brücken, 4 Fußgängerunterführungen, 8 Bahndurchlässe sowie zahlreiche Stützmauern, Treppenanlagen und sonstige Kunstbauwerke in der Baulast der Stadt. In Brücken- und Bauwerksbüchern wird das Baujahr, die zulässige Belastung, die Herstellung sowie der Zustand der Bauwerke dokumentiert. Neben der regelmäßigen Bauwerkskontrolle müssen die Brücken alle 6 Jahre einer Hauptuntersuchung und alle 3 Jahre einer Einfachprüfung unterzogen werden. Das Tiefbauamt ist auch für Planung, den Bau und die Unterhaltung der Ingenieurbauwerke zuständig.
Bauüberwachung
Vor Ausführung einer Straßenbaumaßnahme werden die Arbeiten mit eventuell notwendigen Maßnahmen anderer Leitungsträger (Wasser, Gas, Strom, Telekom) koordiniert. Die Arbeiten werden ausgeschrieben und nach Auswertung der eingegangenen Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Im Zuge der Abwicklung der Baumaßnahme wird die vertragsgemäße Ausführung der Leistung der beauftragten Baufirma überwacht.
Bauleitung
Im Zuge des kleinen Jahresakkords werden von uns sämtliche Neuanschlüsse und Sanierungen von Kanal-, Gas-, Wasser- und Stromhausanschlüssen, sowie alle Arten von Unterhaltungsmaßnahmen und kleineren Neubauten an Geh- und Straßenflächen beauftragt, überwacht und abgerechnet.
Des Weiteren gehören hierzu die Unterhaltung und Sanierung der Brunnen, die Instandhaltung der Straßenbeleuchtungs- und Ampelanlagen sowie die Behebung von Unfallschäden.
Straßenkontrolle / Straßenunterhaltung
Regelmäßige Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von
- Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen
- Böschungen, Gräbern und Entwässerungseinrichtungen
- Brücken, Stützmauern, Leiplanken
- Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Lichtraumprofil
Schäden bzw. Beanstandungen werden digital erfasst und an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet. Diese werden dann auf Dringlichkeit und wirtschaftliche Vorgehensweise geprüft und schnellstmöglich ausgebessert.
Bei kleineren Maßnahmen oder Gefahr im Verzug wird sofort reagiert.