Hauptbereich
Anlass
Lärm ist unerwünschter Schall und damit zunächst ein subjektives Phänomen. Lärm kann jedoch auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krank machen. Lärm ist damit ein großes Gesundheitsrisiko und zählt somit zu den schwerwiegendsten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft. Der Straßenverkehr bildet dabei die bedeutendste Belastungsquelle.
Um die Bevölkerung von schädlichem Lärm zu entlasten, wurde im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Diese ging 2005 mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht über. Demnach ist auch die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen verpflichtet, die Belastung der Bürger in Lärmkarten darzustellen und einen Aktionsplan zu erarbeiten, der beschreibt, wie die Lärmbelastung zukünftig verringert werden soll.
Mit Hilfe einer gezielten Lärmaktionsplanung seitens der Kommunen können die Belastungen verringert werden sowie der kommunale Haushalt entlastet werden.
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde 2015 beschlossen und befindet sich derzeit in der Fortschreibung (Stufe 3). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im 1. Quartal 2021 und wird vorab ortsüblich bekannt gemacht.
Informationsseite der LUBW
Lärmkartierung
Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung finden Sie auf der Informationsseite der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg).