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Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann eine geförderte Sozialmietwohnung bezogen werden. Mit dem WBS besteht kein Anspruch auf eine Sozialmietwohnung – die Suche danach wird einem nicht abgenommen.
Die Miete für eine Sozialmietwohnung liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der WBS ist der Nachweis für den Vermieter, dass der zukünftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) für den Bezug einer solchen Wohnung erfüllt. Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter vorzulegen.
Der WBS wird in der Regel von der Gemeinde ausgestellt, bei der der Wohnungssuchende gemeldet ist. Die Gültigkeitsdauer des WBS beträgt ein Jahr – für ganz Baden-Württemberg.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung eines WBS ist § 15 LWoFG.
Die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen für einen WBS
(wohnungssuchende Person und alle Haushaltsangehörigen):
1.) Aufenthalt in Baden-Württemberg ist länger als ein Jahr erlaubt – d. h.:
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- oder: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU)
- bzw. bei ausländischen Person von außerhalb der EU:
Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis bzw. Beschäftigungs-/Ausbildungsduldung (unter Umständen auch Duldung) – die mindestens noch ein Jahr lang gültig ist.
Nur eine "Fiktionsbescheinigung" reicht nicht aus.
NACHWEIS durch (Anlage zum WBS-Antrag):
Gültiger Personalausweis oder Pass bzw. gültige Aufenthaltserlaubnis/Duldung.
2.) Die Einkommensgrenze ("Brutto-Gesamteinkommen" im Jahr - von allen)
wird nicht überschritten (in der heruntergeladenen Tabelle: 1. Spalte).
NACHWEIS durch (Anlage zum WBS-Antrag):
Aktuelle letzte drei Lohnabrechnungen und Lohnsteuernachweis vom Vorjahr
(oder Lohnabrechnung Dezember Vorjahr) und - wenn zutreffend:
aktueller Leistungsbescheid Rente(n), Arbeitslosengeld, Krankengeld, Bürgergeld,
Grundsicherung usw. - ebenso sind erhaltene Unterhaltszahlungen nachzuweisen.
3.) Die Vermögensgrenze* (Vermögen von allen) wird nicht überschritten.
(* = das 2,5-fache der jeweils gültigen Einkommensgrenze)
NACHWEIS durch:
Schriftliche Erklärung im WBS-Antrag - evtl. Nachweis(e) notwendig.
Antragstellung:
Grundsätzlich bei der Wohnsitz-Gemeinde.
Wenn Sie in Nürtingen oder in einem der Nürtinger Teilorte wohnen, verwenden Sie bitte unser nachstehendes Antrags-Formular (das wir Ihnen gerne auch zusenden).
Ebenso, wenn Sie von außerhalb Baden-Württembergs nach Nürtingen umziehen wollen.
Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins
Formular der Stadt Nürtingen (PDF-Datei 308 KB)
Hinweis: Die Erteilung eines WBS durch die Stadt Nürtingen ist gebührenfrei.
Weitere Informationen:
INFO-Blatt Stadt Nürtingen: Vermieter von Sozialmietwohnungen (Stand März 2024)
(PDF-Datei 62 KB)
Internet-Seite Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
... mit allen Informationen zum WBS - und dort auch:
"Flyer "Der Wohnberechtigungsschein" Stand 10/2023 (PDF-Datei 813 KB).