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STREUOBSTFÖRDERPROGRAMM
Förderung von Streuobst-Hochstämmen
Die Stadt Nürtingen fördert die Pflanzung von Obst-Hochstämmen auf bestehenden Streuobstwiesen. Damit will sie den Verlust ersetzen, der insbesondere durch starken Mistelbefall entstanden ist.
Pro Antragsteller können maximal 3 Obst-Hochstämme mit jeweils 30 € bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Stammhöhe mind. 180 cm
- Der Pflanzort liegt im Außenbereich (unbebautes Gebiet, Angabe von Flurstück und Gewann erforderlich)
- Vorlage der Original-Rechnung
Für die Pflanzung empfiehlt die Stadt dringend die Verwendung eines Wühlmaus-Schutzes (Drahtkorb) sowie einen Stützpfahl.
Der Förderantrag und die dazugehörigen Richtlinien sind erhältlich beim Umweltbeauftragten Jochen Hildenbrand, obstbaum(@)nuertingen.de, Tel.: 07022/75426 und können auch hier von der Homepage der Stadt Nürtingen heruntergeladen werden.
Die Förderung erfolgt zunächst nur bis 31.03.2024, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates wird das Förderprogramm verlängert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.