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Hauptbereich
Gesamtelternbeirat der Nürtinger Schulen
Mitglieder des Gesamtelternbeirates sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (SchG) die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller Schulen desselben Schulträgers. Daneben können Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Elternbeiräte der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) im Gebiet des Schulträgers Mitglieder werden, wenn sie in einem Wahlverfahren gewählt wurden, das den Vorgaben der §§ 14 bis 20, 22, 23, 26 und 29 entspricht, und eine allgemein bildende Ersatzschule oder eine Ersatzschule vertreten, die einer beruflichen Schulart nach § 37 Satz 1 entspricht.
Aufgaben
Aufgaben und Rechte des Gesamtelternbeirates ergeben sich aus § 58 Abs. 1 Satz 2 SchG. Insbesondere obliegt es ihm,
1. die Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren,
2. zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens sowie für Fragen der Erziehung beizutragen,
3. Anregungen und Wünsche einzelner Vertreter der Eltern im Schulbeirat, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, zu unterstützen,
4. Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde zu richten,
5. bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gemäß § 3 Abs. 3 der Ferienverordnung mitzuwirken.
Vorstand des Gesamtelternbeirats
(Stand: Schuljahr 2018/19)
Vorsitzende: Sabine Schmid-Glotzmann, Max-Planck-Gymnasium
Beisitzerin: Manuela Schmid, Geschwister-Scholl-Realschule
Beisitzerin: Doreen Kukemüller, Anna Haag Schule
Beisitzer: Steffen Winter, Friedrich-Glück-Schule
Nächster Sitzungstermin
voraussichtlich Ende November 2019