In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
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Im Detail
1. Allgemeines
Die Stadt Nürtingen erhebt seit 01.01.2020 eine Wettbürosteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer der Stadt Nürtingen (Wettbürosteuersatzung) vom 22.10.2019 in der jeweils geltenden Fassung.
Der Steuer unterliegen das im Stadtgebiet ausgebübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals, Wettautomaten oder ähnlichen Wettvorrichtungen) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
2. Steuersatz
Die Steuer beträgt 3 % der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge. Hierzu zählen insbesondere die Wetteinsätze auf der Basis des Nennwerts des Wettscheins sowie zusätzliche Entgelte, die beim Wettkunden erhoben werden.
3. Steuererklärung
Die Steuererklärung zur Erhebung der Wettbürosteuer (Selbsterklärung) ist der Stadt Nürtingen unaufgefordert, jeweils bis spätestens zum 7. Kalendertag des auf den zu besteuernden Monat folgenden Monats, schriftlich zu übermitteln. Der Steuererklärung sind die Belege über die Abrechnung zwischen dem Wettvermittler und dem Wettveranstalter für den zu versteuernden Zeitraum beizufügen. Wettveranstalter haben für den entsprechenden Zeitraum die für den Abschluss von Wetten entgegengenommenen Beträge mitzuteilen und durch geeignete Unterlagen (z.B. Umsatzlisten) nachzuweisen.
Werden Steuererklärungen fehlerhaft, unvollständig oder gar nicht abgegeben, werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Sollten vorgegebene Fristen nicht gewahrt werden, kann zusätzlich ein Verspätungszuschlag erhoben werden.
4. Eröffnung und Änderung des Geschäftsbetriebs
Die Eröffnung und Inbetriebnahme eines Wettbüros sowie jede Änderung des Geschäftsbetriebs, die sich auf die zu entrichtende Steuer auswirken kann (z.B. Schließung, Betreiberwechsel, Änderung der genutzten Räumlichkeiten) ist der Stadtkämmerei Nürtingen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen und relevanten Vorschriften zur Wettbürosteuer entnehmen Sie bitte der Wettbürosteuersatzung der Stadt Nürtingen. Das Formular für die monatliche Steuererklärung zur Erhebung der Wettbürosteuer finden Sie nachfolgend.