In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
Hauptbereich
Im Detail
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt das Baurechtsamt, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Verfahrensablauf
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Sofern sich das Grundstück auf der Gemarkung Nürtingen befindet, legen Sie den Plan der Baurechtsbehörde der Stadt Nürtingen vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Fristen
keine
Unterlagen
- Lageplan 1:500
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in mind. dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. - Antrag (PDF-Datei)
Kosten
Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.
Rechtsgrundlage
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)