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Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann eine geförderte Sozialmietwohnung bezogen werden. Mit dem WBS besteht kein Anspruch auf eine Sozialmietwohnung – die Suche danach wird einem nicht abgenommen.
Die Miete für eine Sozialmietwohnung liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der WBS ist der Nachweis für den Vermieter, dass der zukünftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) für den Bezug einer solchen Wohnung erfüllt. Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter vorzulegen.
Der WBS wird in der Regel von der Gemeinde ausgestellt, bei der der Wohnungssuchende gemeldet ist. Die Gültigkeitsdauer des WBS beträgt ein Jahr – für ganz Baden-Württemberg.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung eines WBS ist § 15 LWoFG.
Gesetzliche Voraussetzungen für einen WBS
(wohnungssuchende Person mit allen Haushaltsangehörigen):
1.) Aufenthalt in Baden-Württemberg ist länger als ein Jahr erlaubt – d. h.:
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- oder: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
- oder: ausländische Person mit
Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis bzw. Beschäftigungs-/Ausbildungsduldung (unter Umständen auch Duldung) – die mindestens noch ein Jahr lang gültig ist.
Nur eine "Fiktionsbescheinigung" reicht nicht aus.
2.) Die Einkommensgrenze ("Gesamteinkommen" brutto im Jahr von allen)
wird nicht überschritten (in der heruntergeladenen Tabelle: 1. Spalte).
3.) Die Vermögensgrenze* (Vermögen von allen) wird nicht überschritten.
(* = das 2,5-fache der jeweils gültigen Einkommensgrenze)
Antragstellung:
Grundsätzlich bei der Wohnsitz-Gemeinde.
Wenn Sie in Nürtingen oder in einem der Nürtinger Teilorte wohnen, verwenden Sie bitte unser nachstehendes Antrags-Formular (das wir Ihnen gerne auch zusenden). Das gilt auch für den "Sonderfall", wenn Sie von außerhalb Baden-Württembergs nach Nürtingen ziehen wollen.
FORMULAR: Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins
PDF-Dokument (263 KB)
Die Erteilung eines WBS durch die Stadt Nürtingen ist gebührenfrei.
Weitere Informationen:
INFO-Blatt Stadt Nürtingen: Vermieter von Sozialmietwohnungen
PDF-Dokument (61 KB)
»Der Wohnberechtigungsschein«
Info-Broschüre des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
PDF-Dokument (2.798 KB)
Internet-Seite des Ministeriums - alle Informationen zum WBS