In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
Hauptbereich
Übersicht Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürtingen
Der Flyer "Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürtingen" gibt eine Übersicht über die Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft sowie deren Betreuungsangebot, Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Die aktuelle Version können Sie hier (PDF-Datei) runterladen.
Aufnahmeantrag für eine städtische Kindertageseinrichtung
Um Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Nürtingen anzumelden, füllen Sie bitte folgendes Formular aus: Aufnahmeantrag für eine städtische Kindertageseinrichtung (PDF-Datei).
Hinweise zum Datenschutz können Sie folgendem Infoblatt (PDF-Datei)entnehmen.
Den Aufnahmeantrag sowie das Informationsschreiben zum Datenschutz erhalten Sie natürlich auch in gedruckter Form in der Kindergartenverwaltung oder in den Einrichtungen.
Hat Ihr Kind bereits einen Platz in einer städtischen Einrichtung und Sie möchten Ihr Kind in einer anderen Einrichtung der Stadt Nürtingen anmelden, geben Sie bitte einen Ummeldeantrag in der Kindergartenverwaltung ab. Dieser steht Ihnen hier (PDF-Datei) als Download zur Verfügung.
Möchten Sie Ihr Kind von der Einrichtung abmelden, benötigen wir dieses ausgefüllte Abmeldeformular (PDF-Datei) von Ihnen.
Sollte Ihr Kind einen besonderen Betreuungsbedarf haben, beraten wir Sie gerne zu den passenden Betreuungsmöglichkeiten in unseren Einrichtungen.
Hierfür steht Ihnen Frau Völkl im Amt für Bildung, Soziales und Familie nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Benutzungs- und Beitragsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Die am 12.11.2019 vom Gemeinderat beschlossene Benutzungs- und Beitragsordnung löst die bisher bestehende zum 01.03.2020 ab. Die aktuelle Version können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.
Die dazugehörige Beitragstabelle finden Sie hier (PDF-Datei).
Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages
Die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürtingen sind einkommensabhängig. Es erfolgt eine Einstufung in 3 Stufen.
Stufe 1: Jahresbruttoeinkommen unter 38.192 €, Inhaber des Nürtinger Familienpasses, Empfänger von Sozialleistungen
Stufe 2: Jahresbruttoeinkommen zwischen 38.193 € und 61.800 € Brutto.
Stufe 3: Jahresbruttoeinkommen ab 61.801 € Brutto oder es liegen keine aktuellen Berechnungsgrundlagen vor.
Näheres zu den Einkommensstufen entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Beitragsordnung der Stadt Nürtingen.
Um eine korrekte Einstufung vorzunehmen, ist es wichtig, dass ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Ermäßigung sowie alle benötigten Unterlagen vorliegen. Als Berechnungsgrundlage dient immer das Vorjahr des aktuellen Kalenderjahres.
Den benötigten Antrag können Sie hier (PDF-Datei) runterladen.
Zu den benötigten Unterlagen gehören u.a.
- eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
- Bescheide über eventuelles weiteres Einkommen
- Bescheide über Sozialleistungen
- ein Bescheid über Kindergeldleistungen.
Bei näheren Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner in der Kindergartenverwaltung.
Bitte bedenken Sie, dass die entstandenen Kosten nur zu einem Bruchteil durch die Elternebeiträge gedeckt werden.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, die Sie als Eltern für die Betreuung und das Mittagessen Ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung erhalten können, entnehmen Sie bitte unserer mehrsprachigen Infobroschüre " Finanzielle Unterstützung für die Kindertagesbetreuung". Diese steht Ihnen hier (PDF-Datei)als Download zur Verfügung.