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Wohngeldbehörde
Bei uns können Sie Anträge auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) stellen. Wir beraten Sie über mögliche Ansprüche und entscheiden über Ihren Antrag. Weitergehende Hinweise zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Kinderfreizeitbonus
Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Er kann insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ab August 2021 ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist seit dem 1. Juli 2021 auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen zu Antrag, Anspruch und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus.
Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist beziehungsweise beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de. Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, müssen außerdem einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen. Die E-Mail-Adresse soll nur für die Übersendung von Anträgen - im besten Fall unter Verwendung des Antragsformulars - verwendet werden.