Hauptbereich
Kommunales Kinder- und Jugendreferat
Die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit umfasst die Gesamtheit aller Aufgaben, welche im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit stehen.
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG). Das Jugendreferat fördert junge Menschen in ihrer Entwicklung und befähigt sie zu eigenverantwortlichen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu werden (§1 SGB VIII). Hierbei wird von dem Selbstverständnis ausgegangen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstandes und ihrer Lebenslage ihre Entwicklung selbst in die Hand nehmen und mitgestalten sollen. Somit ist es die Aufgabe des Jugendreferats, diesen Entwicklungs- und Bildungsprozess zu fördern und unterstützen.
In Nürtingen wird dies in unterschiedlichsten Arbeitsfelder (siehe nachfolgend), durch das Zuschusswesen (offene Kinder u. Jugendarbeit, Ferienbetreuung…) und in verschiedenen Arbeitskreisen (AK Präventive Kinder- und Jugendarbeite, AK gelingendes Aufwachsen…) umgesetzt.