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Mietkostenzuschuss

Mietkostenzuschuss

Mietkostenzuschussprogramm für Gründer / -innen

Bewirb Dich jetzt in 10 Minuten für Deinen Mietkostenzuschuss!

Für einen Zeitraum von 12 Monaten können Gründerinnen und Gründer in Nürtingen einen Zuschuss in Höhe von 250 € pro Monat auf die Mietkosten für eine Gewerbeimmobilie erhalten. Der Mietkostenzuschuss wird im Rahmen des "Programms zur Kofinanzierung von regionalen Modellprojekten und Kooperation im Bereich Wirtschaft und Tourismus" vom Verband Region Stuttgart gefördert.

Damit unterstützt die Stadt Nürtingen Gründer / -innen und Jungunternehmer / -innen am Beginn ihrer Selbstständigkeit. Neben dem Mietkostenzuschuss bieten wir Beratungsleistungen und führen Euch in ein breites Netzwerk ein. So stärken wir die Attraktivität, die Vielfalt und die Wettbewerbsfähigkeit der Region.

  • Du bist Gründer / -in oder Jungunternehmer / -in in Nürtingen?
  • Du hast Dein Unternehmen in Nürtingen?
  • Du planst, für Dein Unternehmen zum ersten Mal eine Immobilie im Stadtgebiet anzumieten oder hast dies innerhalb der letzten 6 Monate getan?
  • Du planst eine Einzelanmietung?
  • Wir unterstützen Dich mit einem Mietkostenzuschuss! 12 Monate lang kannst Du monatlich einen Zuschuss von 250 € für Deine Mietkosten erhalten!

Jetzt bewerben!

Bewirb Dich jetzt ganz einfach und schnell, in dem Du das Formular PDF-Dokument730,87 KB08.05.2024 ausfüllst und an wifoe.stadt(@)nuertingen.de schickst! Für die Bewerbung benötigst Du einen Gewerbeschein und ein Exemplar Deines Mietvertrags oder des Mietvertragsentwurfs.

Fragen & Anworten zum Programm

An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Gründer / -innen, deren Unternehmensgründung maximal 24 Monate zurückliegt und die zum ersten Mal eine Gewerbefläche in Nürtingen anmieten wollen oder innerhalb der letzten 6 Monate angemietet haben. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Mietvertrag unterzeichnet wurde.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wir unterstützen Gründer / -innen, die eine Immobilie auf den Gemarkungen Nürtingens oder einer der Ortschaften Hardt, Neckarhausen, Raidwangen, Reudern oder Zizishausen anmieten. Der Abschluss des Mietvertrags darf nicht länger als sechs Monate her sein. Dazu darf die Gründung des Unternehmens nicht länger als 24 Monate zurück liegen.

Bezuschusst werden nur Einzelanmietungen von Flächen. Anmieten von Flächen in Bürogemeinschaften, Co-Working-Spaces etc. sind nicht förderfähig.

Insbesondere gefördert werden Gründer / -innen aus den folgenden Bereichen:

  • Inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Sortimenten
  • Betriebe aus dem Gesundheitswesen, auch Medizintechnik oder Gesundheitsdienstleistungen
  • Gastronomische Betriebe
  • Betriebe der Bereiche Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft
  • Technologie- und innovationsorientierte sowie handwerksnahe Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe nach Anlage A und B der Handwerksordnung
  • Freie Berufe
  • Franchise-Unternehmungen und Filialisten sind ausnahmsweise zulässig, wennn sie der Versorgung des betroffenen Gebiets mit Produkten des täglichen Bedarfs dienen und dort eine Versorgungslücke besteht

Darüber hinaus sind ausnahmeweise auch besonders innovative Vorhaben und Konzepte von nicht aufgelisteten Gewerben förderfähig.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Der Zuschuss kann ausschließlich über das PDF-Formular PDF-Dokument730,87 KB08.05.2024 beantragt werden. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie der Gewerbeanmeldung in Nürtingen und die des Mietvertrags bzw. Mietvertragsentwurfs der Immobilie.

Über die Anträge entscheidet das Amt für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung und Bürgerbeteiligung als Geschäft der laufenden Verwaltung. Im Anschluss ergeht ein Bescheid, mit dem die Förderung zugesagt wird.

Wie viele Gründungen können gefördert werden?

Pro Jahr unterstützen wir im Nürtinger Stadtgebiet insgesamt 4 Gründungen mit einem Mietkostenzuschuss von jeweils 250 € für 12 Monate. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2026, Neubewerbungen sind jährlich möglich. Wer den Mietkostenzuschuss bereits für ein Jahr zugesprochen bekommen hat, kann sich nicht erneut für ein weiteres Jahr bewerben.

Wie erfahre ich, ob ich den Mietkostenzuschuss erhalte?

Nach Eingang des digitalen Antragsformulars mit den vollständigen Unterlagen versenden wir eine Empfangsbestätigung. Im weiteren Verlauf findet dann ein persönliches Vorgespräch statt, bevor über eine Gewährung des Mietkostenzuschusses entschieden wird.

Wichtige Dokumente

Kontakt & Informationen

Kontakt

Herr
Christian Franz
Amt für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung und Bürgerbeteiligung

Technisches Rathaus
Zimmer 162
Marktstraße 1
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-295
E-Mail schreiben

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