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Informationen für Unternehmen

Informationen für Unternehmen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - Informationen zum Thema CSRD und ihrer Umsetzung

  • Die Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist seit dem 01.01.2024 in Kraft getreten und anwendbar. Die Berichtsstandards und Berichtsformate befinden sich noch in der Entwicklung.
  • Auf Grund dessen werden die Berichtsanforderungen der CSRD für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten.
  • Für das Geschäftsjahr beginnend ab dem 01.01.2024 sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen meldepflichtig.
  • Ab 2025 gilt die Meldepflicht dann für alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen, sowie ab 01.2026 dann für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.
  • Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen.
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