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    Verarbeitungsunternehmen
    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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    Städtebauliche Entwürfe

    Städtebauliche Entwürfe

    Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten

    Städtebauliche Entwürfe stellen ein informelles Planungselement dar mit deren Hilfe zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eines Bereiches der Stadt (z.B. Stadtteil, Quartier) verdeutlicht werden. Sie stellen eine ganzeinheitliche Konzeption dar, bei der alle wesentlichen Elemente des Städtebaus, wie beispielsweise verkehrliche, bauliche und freiräumliche Fragestellungen behandelt werden.

    Sie können für Bestands- und Neubaugebiete entworfen werden u.a. aus einem Wettbewerb, einer Mehrfachbeauftragung oder einer Machbarkeitsstudie hervorgehen. In der Regel wird ein Maßstab von 1:500, teilweise auch 1:1000 gewählt. Je kleiner das Plangebiet desto eher ist der städtebauliche Entwurf parzellenscharf angelegt.

    Als informelles Planungselement besteht keine Rechtsverbindlichkeit. Städtebauliche Entwürfe bilden aber häufig die Grundlage für rechtlich bindende Bebauungspläne.

    Im Wasserfall

    Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplanänderung „Wasserfall 1. Änderung“

    Stadträumliche Ausgangslage

    Der Entwicklungsbereich „Wasserfall“, gelegen im Stadtteil Braike, ist größtenteils umgeben von Wohnbebauung: Im Osten befinden sich Einzel- und Doppelhäuser, im Norden zweigeschossige Reihenhäuser und im Westen Garagen. Des Weiteren befindet sich im Westen eines der beiden Wohnheime der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU), welche mit ihrem Institutsgebäude und mehreren Verwaltungsgebäuden direkt im Süden an den Entwicklungsbereich angrenzt.

    Das Plangebiet selber wird momentan überwiegend landschaftlich und als Kleingartenanlagen genutzt. Darüber hinaus befinden sich ebenerdige Parkierungsflächen der HfWU im Plangebiet, die von den Studierenden genutzt werden. Im Osten des Plangebietes werden Teile der bestehen Einzel- und Doppelhausbebauung eingebzogen, um die planungsrechtliche Situation an dieser Stelle an die derzeitigen Nutzungen anzupassen und Planungs- und Baurecht für ein Einzelhaus auf einer als öffentlicher Parkplatz genutzten Fläche zu schaffen.

    Durchquert wird das Plangebiet durch eine 360KV-Leitung sowie eine Gashochdruckleitung.

    Die beschriebene, städtebauliche Situation ist auf nachfolgendem Luftbildausschnitt erkennbar. Das Plangebiet wirkt demnach wie eine größere, derzeit untergenutzte städtebauliche Lücke, die sich allein aus städtebaulicher Sicht bzw. im Sinne der Nachverdichtung für eine Wohnbebauung eignet.

    2017 - Aufnahme der städtebaulichen Planungen

    Bereits 2017 wurde die Entwicklungsfläche „Im Wasserfall“ im Rahmen der Baulandentwicklungsstrategie als Potenzialfläche mit hoher Priorität (Prio 1 für den Wohnungsbau) und einem kurzfristigen Entwicklungszeithorizont beschlossen. Folgende Gründe sprechen für diese Einstufung: es handelt sich um eine größere, mindergenutzte Fläche angrenzend an den Siedlungsbereich, die bereits voll erschlossen ist und sich mittlerweile auch überwiegend im Eigentum der Stadt Nürtingen befindet. Diese Voraussetzungen ermöglichen eine schnelle Entwicklung der Fläche zu Wohnbauland, womit dringend benötigter Wohnraum bereitgestellt werden kann. Auch in der Fortschreibung der Baulandentwicklungsstrategie 2021 wurde die Fläche weiterhin als Potenzial mit einer hohen Priorität beschlossen.

    Infolge des Gemeinderatsbeschlusses über die Baulandentwicklungsstrategie 2017 stieg das Stadtplanungsamt in die städtebaulichen Planungen für das Quartier ein (damals noch mit einem kleineren Geltungsbereich). Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“) wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro KRISCHPARTNER aus Tübingen entwickelt sowie zwei Workshops mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern (Perspektivwerkstatt und Feedbackworkshop) durchgeführt.  

    Im Rahmen der Perspektivwerkstatt (PDF-Dokument, 727,45 KB, 05.12.2020) im Januar 2018 wurden allgemeine Anregungen und Ideen zur Entwicklung der Fläche, aufgeteilt in übergeordnete Themenschwerpunkte, gesammelt - mit dem Ziel, Empfehlungen für die weitere Bearbeitung zu formulieren. Auf Basis dieser gesammelten Rückmeldungen wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie mit verschiedenen städtebaulichen Varianten entwickelt, die in einem Feedbackworkshop (PDF-Dokument, 1,05 MB, 23.04.2024) im Mai 2018 vorgestellt und erneut diskutiert wurden. Ziel dieser Veranstaltung war es, zu einer Priorisierung der Varianten zu gelangen und erneute Hinweise und Vorschläge für die Ausarbeitung einzusammeln.

    Parallel zu den Bürgerworkshops befand man sich in intensiven Grundstücksverhandlungen mit den diversen Eigentümerinnen und Eigentümern im Plangebiet sowie mit Vermögen und Bau Baden-Württemberg, die Eigentümerin der ebenerdigen Parkplatzflächen der HfWU ist. Allerdings wurde bei diesen Verhandlungen deutlich, dass die Grundstücke nicht so schnell durch die Stadt Nürtingen erworben werden konnten, wie ursprünglich geplant. Das Verfahren für die städtebaulichen Planungen sollte erst weiter fortsetzen werden, sobald die Grundstücksfrage geklärt war. Das Verfahren ruhte bis 2022.

    2022 – Wiederaufnahme der städtebaulichen Planungen

    Trotz ruhendem Verfahren verfolgte das Amt für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung und Bürgerbeteiligung die Grundstücksverhandlungen bis 2022 weiter. 2022 konnte man davon ausgehen, dass die Grundstücksverhandlungen in den nächsten Jahren abgeschlossen werden können. Gleichzeitig ergab sich auch die Notwendigkeit, im Plangebiet zeitnah dringend benötige Unterkünfte für Geflüchtete herzustellen. Diese beiden Ereignisse führten dazu, dass die städtebaulichen Planungen im Wasserfall wiederaufgenommen wurden.

    Allerdings war die städtebauliche Machbarkeitsstudie von 2018 durch verschiedene städtebauliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen überholt. Die Wohnungen, die auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, sind knapp – Nürtingen wurde seit der Entwicklung der Vorstudien als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Gleichermaßen ist eine flächeneffiziente Bauweise im Rahmen der Entwicklung von Wohnungsraum angezeigt, die in den bisherigen Studien durch die eher kleinteiligen Strukturen mit relativ hohem Flächenverbrauch im Vergleich zur geplanten Wohneinheitenanzahl noch nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus ist der Klimawandel und dessen Schutz bzw. Anpassung daran allgegenwärtig und ist heutzutage ebenfalls ein wichtiger Baustein städtebaulicher Planungen.

    Auch die städtebaulichen Varianten selber waren noch nicht zielführend. U.a. wurde die zu gering ausgearbeitete Varianz der verschiedenen Varianten bemängelt. Zudem musste in Bezug auf die nun geplanten Geflüchtetenunterkünfte eine neue und vor allem schnelle Lösung zur Unterbringung gefunden werden, die nicht mehr mit dem damaligen Konzept der städtebaulichen Vorstudien vereinbar war.  

    Mit einem neuen Ansatz an die planerische Herangehensweise wurde ein städtebaulicher Entwurf für die gesamte Entwicklungsfläche erarbeitet, die diese, die Stadtplanung derzeit prägenden, Themen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen flossen weiterhin in diesen Entwurf ein, da die einzelnen Anregungen aus der Öffentlichkeit verallgemeinert genannt wurden und damit gut aufgegriffen werden konnten.

    Folgende Vorgaben wurden an die Entwicklung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes durch das Planungsbüro Lehen 3 aus Stuttgart gestellt:

    • Die Berücksichtigung der Anregungen aus den Bürgerworkshops (gesammelt in einer Perspektivwerkstatt und einem Feedbackworkshop, jeweils von 2018)
    • Einbindung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Regenwasserbewirtschaftung
    • Eine hohe städtebauliche Dichte (mehrgeschossiger Wohnungsbau, 4-5 Geschosse, kostengünstiger Wohnungsbau) mit einem einhergehenden, anspruchsvollen und qualifiziertem Freiraumkonzept, das einen Ausgleich zur dichten Bebauung erzeugt. Hier sollen nicht nur Freiräume für das Quartier entstehen, sondern die Grün- und Freiräume sollen sich auch zur Nachbarschaft hin öffnen und damit Aufenthalts- und Begegnungsflächen für künftige Bewohner und Anwohner darstellen. Wird eine Belegung von 2,2 EW pro WE angenommen, wird von einem Dichtewert von 146 EW/ha im Wasserfall ausgegangen. Im Vergleich dazu und ebenfalls bei einer Belegung von 2,2 EW pro WE wurde beim Äußeren Egert eine Dichte von 95 EW/ha, in der Bahnstadt 174 EW/ha und im Gebiet Bergäcker 180 EW/ha geplant 
    • Berücksichtigung der bestehenden Grundstücksgrenzen, um eine bauabschnittsweise Entwicklung der Flächen zu ermöglichen
    • Berücksichtigung der Hochspannungsleitung und der Gashochdruckleitung sowie deren Schutzstreifen und Entwickeln von Lösungen zur sinnvollen Nutzung dieser Flächen (Quartiersgarage, Retentionsfläche, Freianlagen)
    • Berücksichtigung einer Modulbauweise (Vorgabe GWN) im 1. Bauabschnitt (östliches „V“)
    • Verfolgen eines Quartiersansatzes
    • Entwicklung eines Parkierungskonzeptes: Unterbringung/ Bündelung der Stellplätze in einer Quartiersgarage → autofreies Quartier; Alternativ: Prüfung von möglichen Tiefgaragenstandorten sowie deren Zufahrten

    Da 2022 allerdings noch unklar war, zu welchem Zeitpunkt die noch fehlenden Grundstücke tatsächlich durch die Stadt Nürtingen erworben werden konnten, wurde zwar ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, dass den städtebaulichen Rahmen für das Quartier setzt, aber gleichzeitig darauf geachtet, dass dieses Gesamtkonzept in Bauabschnitten umgesetzt werden kann. Die bauabschnittsweise Entwicklung sollte es ermöglichen, flexibel auf einen möglichen Grundstückserwerb zu reagieren. Zudem sollte so auch verhindert werden, dass bei einer Umsetzung der Gesamtplanung vor Erwerb der übrigen Grundstücke Baulücken im Quartier entstehen, die eine städtebauliche unbefriedigende Situation erzeugen würden.

    Vorstellung erster Bauabschnitt

    Im Folgenden wird der erste Bauabschnitt dargestellt, der am 07.03.2023 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens „Wasserfall 1. Änderung“ als Grundalge beschlossen wurde.

    Die Planung des ersten Bauabschnitts wurde auch im Rahmen der Bürgerinformation über die Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete am 20.03.2023 vorgestellt (die Präsentation ist auf dieser Seite einsehbar).

    Bereits im Nachgang zur Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. zur Bürgerinformation konnte man davon ausgehen, dass sich die Grundstücksverhandlung zeitnah und positiv abschließen lassen können. Am 25.04.2023 informierte die Verwaltung den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in nicht öffentlicher Sitzung über das Gesamtkonzept.

    Anfang 2024 konnten die Grundstücksverhandlungen überwiegend abgeschlossen werden. Auch Vermögen und Bau Baden-Württemberg signalisierte ihre Mitwirkungsbereitschaft. Daher konnte im Anschluss daran das Gesamtkonzept am 05.03.2024 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erstmalig in öffentlicher Sitzung vorgestellt und vorberaten werden. Der Beschluss über das Gesamtkonzept und dementsprechend die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wasserfall 1. Änderung“ um diese Fläche erfolgte am 19.03.2024 im Gemeinderat.

    Durch den Beschluss des Gesamtkonzeptes sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wasserfall 1. Änderung“ um die gesamte Fläche des Entwicklungsbereiches kann ermöglicht werden, dass nun die Entwicklung des gesamten Quartieres anlaufen und das Gesamtkonzept somit in einem Zuge realisiert werden kann.

    Städtebauliches Konzept für das Quartier „Wasserfall“

    Unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, das durch seinen eigenen Quartierscharakter geprägt ist, überwiegend autofrei realisiert werden kann und sich damit deutlich von der umliegenden Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauungen absetzt. Wie in den Vorgaben beschrieben, wird ein Quartiersansatz verfolgt - ein Siedlungsansatz wurde explizit nicht gewünscht.  Die städtebauliche Idee liegt den drei „V’s“ zu Grunde, die im inneren private Rückzugsbereiche und damit Aufenthalts- und Begegnungsflächen für die direkten Bewohner anbieten. Die „V’s“ sind untereinander sowie mit der Umgebung durch Wegeverbindungen und großzügige Freiräume vernetzt. In diesen öffentlich zugänglichen Freiflächen sollen Nutzungen untergebracht werden, die sowohl künftige Bewohner als auch Anwohner des Quartiers ansprechen sollen.

    Das neue Quartier nimmt durch die geplanten Höhen Bezug auf die Kubaturen der Hochschule. Im Osten des Quartiers ist dahingegen ein behutsamerer Übergang zur Bestandsbebauung geplant. Die hohe städtebauliche Dichte macht es erforderlich, dass die bereits beschriebenen und geplanten Freiräume sehr qualifiziert und hochwertig angelegt werden, damit sie tatsächlich als qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche der künftigen Bewohner dienen können. 

    Bisheriges Park- bzw. Erschließungskonzept

    Es wird eine Quartiersgarage im Norden unter der Hochspannungsleitung geplant, in der der Stellplatzbedarf des gesamten Quartiers untergebracht werden könnte. Die vorhandenen, öffentlichen Parkplätze an der Sudetenstraße werden für die Verbreiterung des Weges (Zufahrt zur Quartiersgarage) zwar entfallen, werden aber gemäß dem Gesamtkonzept geringfügig nach Süden verlegt und stehen damit weiterhin für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Überplante Kleingartenflächen in diesem Bereich können innerhalb des Stadtteils „Braike“ ersetzt werden und den aktuellen Pächtern angeboten werden.

    Neben der Quartiersgarage können optional Tiefgaragen unter den einzelnen Bauabschnitten vorgesehen werden. Eine mögliche Tiefgarage des westlichen „V’s“ wird über den Schelmenwasen erschlossen.

    Die Quartiersgarage sowie die Tiefgarage des mittleren „V’s“ werden über den Weg an der Sudetenstraße (Flst. 4399) erschlossen. Damit wird teilweise den Wünschen aus der Bürgerbeteiligung 2018 nachgekommen: einerseits erfolgt die Erschließung des Quartiers vorrangig über die Sudetenstraße (die Rad- und Fußwegeverbindung zwischen dem Schelmenwasen und Agnes-Miegel-Weg sollte als solche erhalten bleiben) und andererseits sollte eine Durchfahrt und damit Abkürzung zwischen der Sudetenstraße und der Gerhart-Hauptmann-Straße unterbunden werden, um keinen Schleichverkehr an dieser Stelle zu ermöglichen. Durch ein Durchfahrtsverbot sowie ergänzende bauliche Maßnahmen soll die Nutzung des Weges als Abkürzung verhindert werden, sodass hier später nur der notwendige Anliegerverkehr stattfinden und der Weg darüber hinaus weiterhin als Fußverbindung erhalten werden kann.

    Im Ergebnis kann so erzielt werden, dass das neue Quartier autofrei realisiert wird. Zudem kann gewährleistet werden, dass es verkehrlich gesehen überweigend nicht an die Gerhart-Hauptmann-Straße und damit in der Konsequenz an die Hermann-Löns-Straße angebunden wird, was ebenfalls ein Wunsch aus der Bürgerbeteiligung 2018 war. Allenfalls die Gebäude für Geflüchtete im östlichen „V“ werden von der Gerhart-Hauptmann-Straße erschlossen. Sollte zudem für die übrigen Gebäude in diesem Bereich (östliches „V“) eine Tiefgarage hergestellt werden, so ist diese entweder von der Gerhart-Hauptmann-Straße oder dem Schelmenwasen aus zu erschließen. 

    Die innere Erschließung erfolgt durch die zukünftigen Grundstückseigentümer, sodass für die Stadt keine Kosten für die Erschließung anfallen. Wegerechte für die Öffentlichkeit ermöglichen das Betreten auf für andere Nutzer. Die Zufahrt zur Hochgarage wird bis zur Einfahrt öffentlich hergestellt.

    Umgang mit den Bestandsstrukturen östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße

    In den Geltungsbereich wurden auch Flurstücke östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße aufgenommen. Auf dem städtischen Flst. 4401/1 am Rilkeweg findet eine öffentliche Parkplatznutzung statt, was auch der derzeitigen Festsetzung im Bebauungsplan entspricht. Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens „Wasserfall 1. Änderung“ ist vorgesehen, an dieser Stelle ein Baufenster für ein Wohngebäude festzusetzen. Temporär sollen die bestehenden öffentlichen Parkplätze erhalten bleiben.

    Über dies befinden sich die Flst. 4401/14, 4401/15, 4401/29, 4401/30, 4401/31 sowie 4407 (Agnes-Miegel-Weg) innerhalb des Geltungsbereiches. Auf diesen Flurstücken sind aktuell teils ein Allgemeines Wohngebiet und teils Verkehrsgrün mit Zufahrten festgesetzt. Tatsächlich werden die Flächen des Verkehrsgrüns aber als private Gärten/ Zufahrten/ Zuwegungen genutzt. Um die Festsetzungen insb. im Bereich des festgesetzten Verkehrsgrüns eindeutig zu regeln und an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, werden die gesamten Flurstücke in den Geltungsbereich mit einbezogen. Die nicht überbaubaren Flächen (das allgemeine Wohngebiet) auf den Flst. 4401/14, 4401/30 und 4401/31 werden daher bis zum Agnes-Miegel-Weg gezogen, womit eine Nutzung als private Gärten oder Zuwegungen planungsrechtlich zulässig ist. Die Teilfläche bzw. Ausbuchtung des Agnes-Miegel-Weges, die in städtischem Eigentum verbleibt (auf Höhe des Flst. 4401/15), wird als öffentliche Parkplatzfläche inkl. Zufahrt zur Garage des Flst. 4401/15 festgesetzt werden. 

    Die vollständigen Flurstücke Nr. 4401/14, 4401/15, 4401/29, 4401/30 sowie 4401/31 werden in den Geltungsbereich miteinbezogen, damit für die jeweiligen Flurstücke eindeutige Regelungen bestehen und nicht zwei Bebauungspläne gleichzeitig für ein Flurstück anzuwenden sind. Dabei sollen die einzelnen, bestehenden Festsetzungen über Maß der baulichen Nutzung etc. übernommen werden. Das Ziel ist nicht, den Bestand neu zu regeln, sondern nur die jeweilige Situation im Süden der Flurstücke angrenzend an den Agens-Miegel-Weg neu zu ordnen und an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen (Verkehrsgrün umwandeln in Allgemeines Wohngebiet sowie ggf. öffentliche Parkplatzfläche). 

    Weiteres Vorgehen

    Wenn die Grundstücksverhandlungen mit Vermögen und Bau Baden-Württemberg abgeschlossen werden konnten, werden die ebenerdigen Parkierungsanlagen verlegt. Parallel dazu wird der Entwurf weiter optimiert und fortentwickelt werden. Für das Verfahren notwendige Gutachten werden eingeholt und in den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet. Der nächste Verfahrensschritt sieht dann den Beschluss im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss über die frühzeitige Beteiligung vor. Parallel muss das Flächennutzungsplanänderungsverfahren angestoßen werden. Die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens stand auf der Tagesordnung des vergangenen Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 23.04.2024.

    Die Gebäude für Geflüchtete sind von einem notwendigen Bebauungsplanverfahren abgelöst, da diese (als Geflüchtetenunterkünfte) aufgrund von Sonderregelungen ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes realisiert werden können. 

    Bürgerbeteiligung

    2018 und 2023 wurden insgesamt drei Bürgerbeteiligungen bzw. –informationsveranstaltungen durchgeführt. Infolge der Informationsveranstaltung vom März 2023 wurde der Entwurf abgeändert und im ersten Bauabschnitt zusätzlich eine Tiefgarage zugelassen (Wunsch aus der Öffentlichkeit).

    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens werden je zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchgeführt werden (frühzeitige Beteiligung und Öffentliche Auslegung), in denen der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, sich über den Planinhalt zu informieren und Anregungen und Hinweise dazu bei der Verwaltung abzugeben. Diese Anregungen und Hinweise werden in die Abwägung eingestellt und das Ergebnis dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss/ Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

    Darüber hinaus ist eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung über das städtebauliche Gesamtkonzept vorgesehen, die entweder Ende 2024 oder Anfang 2025 durchgeführt werden soll. Der konkrete Termin wird, sobald dieser festgelegt wurde, auf der Homepage und in der Nürtinger Zeitung beworben.

    Aktuelles

    Am 23.04.2024 wurde eine Sitzungsvorlage über die Aufstellung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss eingebracht.

    Link zum Ratsinformationssystem

    Unter folgendem Link kann die Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2024 eingesehen werden, in der der Beschluss über das Gesamtkonzept sowie die Änderung des Geltungsbereiches „Wasserfall 1. Änderung“ gefasst wurde. In dieser Vorlage ist eine Zusammenfassung über alle bisherigen Beschlüsse/ Behandlungen in Gremien zum Thema Wasserfall (städtebauliche Entwicklung) dargestellt.

    Hinweis

    Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in der Nürtinger Zeitung im Technischen Rathaus öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.

    Kontakt & Informationen

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