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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung

Lärm kann die Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigen und stellt insbesondere in verkehrsbelasteten Bereichen ein Gesundheitsrisiko dar. Der Straßenverkehr ist dabei die bedeutendste Lärmquelle und zählt zu den relevanten Umweltbelastungen unserer Zeit.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Belastungen durch Straßen- und Schienenverkehrslärm zu untersuchen und mögliche Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung zu prüfen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen ist daher verpflichtet, die Lärmbelastung ihrer Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage der Lärmkartierung darzustellen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Lärmbelastungen an bundeseigenen Bahnstrecken werden durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erfasst und in eigenen Lärmaktionsplänen bewertet.

Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung zum Straßenverkehr sowie über die Ergebnisse des Verfahrens.

Der Endbericht zum Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen am 22.05.2025 beschlossen. Anschließend wurde der Lärmaktionsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an das Land Baden-Württemberg gemeldet.

Die 5. Runde der Lärmaktionsplanung erfolgt nach Vorliegen der nächsten turnusmäßigen Lärmkartierung (angekündigt für 2027) und umfasst die Überprüfung sowie gegebenenfalls die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans.

Gliederung

Die Lärmaktionsplanung gliedert sich nach § 47d BImSchG:

In der 1. Runde (Lärmkartierung 2007) werden beachtet:

  • Erste EU-Lärmkartierung für Ballungsräume > 250.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 6.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht.

In der 2. Runde (Lärmkartierung 2012) werden beachtet:

  • Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.

In der 3. Runde (Lärmkartierung 2017) werden beachtet:

  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken werden durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.

In der 4. Runde (Lärmkartierung 2022) werden beachtet:

  • Haupt- und Nebenstraßen mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken werden durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. 

Ziel

Lärm gehört zu den Umweltbelastungen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit beeinträchtigen können. Besonders der Straßenverkehr wird von vielen Menschen als wichtigste Lärmquelle wahrgenommen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen zu erfassen, zu bewerten und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie die Situation vor Ort.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden besonders belastete Bereiche identifiziert und hinsichtlich möglicher Verbesserungen untersucht. Dabei werden die Betroffenheit der Bevölkerung, die örtlichen Gegebenheiten sowie verschiedene Lärmquellen berücksichtigt.

Die Öffentlichkeit wird im Verfahren beteiligt und kann Anregungen einbringen. Die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung werden dokumentiert und an die zuständigen Stellen gemeldet.

Darüber hinaus bietet die Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, Lärmsituationen ganzheitlich zu betrachten und Lärmschutzaspekte frühzeitig in kommunale Planungen einzubeziehen.

Bürgerbeteiligung

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans wurde die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans der 3. Runde lag gemeinsam mit den zugehörigen Plänen und Anlagen vom 01.08.2022 bis 16.09.2022 in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange angehört. Die während dieser Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einer Zusammenstellung mit Beschlussvorschlägen dokumentiert.

Anschließend haben sich die Stadt Nürtingen und die Mitgliedsgemeinden mit den Ergebnissen der Beteiligung sowie den vorgeschlagenen Abwägungen befasst. Die dabei eingebrachten Änderungswünsche und Korrekturen wurden in den zuständigen kommunalen Gremien beraten und beschlossen.

Während des laufenden Verfahrens zur 3. Runde veröffentlichte das Land Baden-Württemberg den neuen „Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“ und forderte die Kommunen auf, die 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis zum 18. Juli 2024 abzuschließen. Vor diesem Hintergrund entschied die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen gemeinsam mit dem beauftragten Fachbüro, die laufende Bearbeitung von der 3. auf die 4. Runde der Lärmaktionsplanung umzustellen.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Hinweise und Anregungen konnten dabei weiterhin berücksichtigt werden. Da die bereits durchgeführte Beteiligung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, war für die Umstellung von der 3. auf die 4. Runde keine erneute Beteiligung erforderlich.

Die Ergebnisse der Beteiligung sowie die Abwägung der vorgebrachten Anregungen sind in den Unterlagen zur Lärmaktionsplanung dokumentiert.

Unterlagen zum Verfahren

Informationsseite der LUBW

Lärmkartierung

Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung finden Sie auf der Informationsseite der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg):

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