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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Anlass für den Lärmaktionsplan

Lärm ist unerwünschter Schall und damit zunächst ein subjektives Phänomen. Lärm kann jedoch auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krank machen. Lärm ist damit ein großes Gesundheitsrisiko und zählt somit zu den schwerwiegendsten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft. Der Straßenverkehr bildet dabei die bedeutendste Belastungsquelle.

Um die Bevölkerung von schädlichem Lärm zu entlasten, wurde im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Diese ging 2005 mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht über. Demnach ist auch die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen verpflichtet, die Belastung der Bürger in Lärmkarten darzustellen und einen Aktionsplan zu erarbeiten, der beschreibt, wie die Lärmbelastung zukünftig verringert werden soll.

Mit Hilfe einer gezielten Lärmaktionsplanung seitens der Kommunen können die Belastungen verringert werden sowie der kommunale Haushalt entlastet werden.

Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde 2015 beschlossen und befindet sich derzeit in der Fortschreibung (Stufe 3). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im 1. Quartal 2021 und wird vorab ortsüblich bekannt gemacht.

Gliederung

Die Lärmaktionsplanung gliedert sich nach § 47 d BImSchG in drei Stufen:

In der 1. Stufe werden beachtet:

  • Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 6.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht.

In der 2. Stufe werden beachtet:

  • Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 65 dB(A) am Tag bzw. 55 dB(A) in der Nacht.

In der 3. Stufe werden beachtet:

  • Überprüfung der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
  • Schienenstrecken werden durch das Eisenbahnbundesamt festgestellt

Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts.

Ziel

Die Erstellung des Lärmaktionsplans verfolgt das Ziel, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren, zu bewerten sowie durch koordinierte Maßnahmen zu mindern. Das übergeordnete Ziel ist es damit, die Bevölkerung langfristig zu entlasten. Auf diese Weise kann nicht nur das Gesundheitsrisiko gesenkt werden, sondern auch die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen durch weniger Lärm lebenswerter werden.

Der Lärmaktionsplan wird für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen erstellt, da ein gemeindeübergreifender Ansatz in besonderer Weise geeignet ist, die interkommunalen Bezüge der Lärmaktionsplanung sachgerecht zu erfassen und somit ein zielgerichtetes sowie kommunalpolitisch abgestimmtes Konzept entstehen kann.

Aufgrund der Betroffenheit beinhaltet der Lärmaktionsplan nur Maßnahmen für die Stadt Nürtingen und die Gemeinde Frickenhausen, Oberboihingen und Wolfschlugen. In den übrigen Gemeinden liegt keine Betroffenheit vor im Sinne des §47 d BImSchG, entsprechend sind für die Gemeinden Großbettlingen und Unterensingen keine Maßnahmen vorgesehen.

Unterlagen zum Verfahren

Informationsseite der LUBW

Lärmkartierung

Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung finden Sie auf der Informationsseite der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg):

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