Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan
Anlass für den Lärmaktionsplan
Lärm ist unerwünschter Schall und damit zunächst ein subjektives Phänomen. Lärm kann jedoch auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krank machen. Lärm ist damit ein großes Gesundheitsrisiko und zählt somit zu den schwerwiegendsten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft. Der Straßenverkehr bildet dabei die bedeutendste Belastungsquelle.
Um die Bevölkerung von schädlichem Lärm zu entlasten, wurde im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Diese ging 2005 mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht über. Demnach ist auch die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen verpflichtet, die Belastung der Bürger in Lärmkarten darzustellen und einen Aktionsplan zu erarbeiten, der beschreibt, wie die Lärmbelastung zukünftig verringert werden soll.
Mit Hilfe einer gezielten Lärmaktionsplanung seitens der Kommunen können die Belastungen verringert werden sowie der kommunale Haushalt entlastet werden.
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde 2015 beschlossen und befindet sich derzeit in der Fortschreibung (Stufe 3). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im 1. Quartal 2021 und wird vorab ortsüblich bekannt gemacht.
Gliederung
Gliederung
Die Lärmaktionsplanung gliedert sich nach § 47 d BImSchG in drei Stufen:
In der 1. Stufe werden beachtet:
- Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 6.000.000 Fahrzeugen/Jahr
- Schienenstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr
Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht.
In der 2. Stufe werden beachtet:
- Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
- Schienenstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr
Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 65 dB(A) am Tag bzw. 55 dB(A) in der Nacht.
In der 3. Stufe werden beachtet:
- Überprüfung der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr
- Schienenstrecken werden durch das Eisenbahnbundesamt festgestellt
Der Schwellenwert für eine Betroffenheit liegt bei 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts.
Ziel
Ziel
Die Erstellung des Lärmaktionsplans verfolgt das Ziel, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren, zu bewerten sowie durch koordinierte Maßnahmen zu mindern. Das übergeordnete Ziel ist es damit, die Bevölkerung langfristig zu entlasten. Auf diese Weise kann nicht nur das Gesundheitsrisiko gesenkt werden, sondern auch die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen durch weniger Lärm lebenswerter werden.
Der Lärmaktionsplan wird für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen erstellt, da ein gemeindeübergreifender Ansatz in besonderer Weise geeignet ist, die interkommunalen Bezüge der Lärmaktionsplanung sachgerecht zu erfassen und somit ein zielgerichtetes sowie kommunalpolitisch abgestimmtes Konzept entstehen kann.
Aufgrund der Betroffenheit beinhaltet der Lärmaktionsplan nur Maßnahmen für die Stadt Nürtingen und die Gemeinde Frickenhausen, Oberboihingen und Wolfschlugen. In den übrigen Gemeinden liegt keine Betroffenheit vor im Sinne des §47 d BImSchG, entsprechend sind für die Gemeinden Großbettlingen und Unterensingen keine Maßnahmen vorgesehen.
Unterlagen zum Verfahren
Unterlagen zum Verfahren
Planunterlagen 3. Stufe
- Bekanntmachung PDF-Dokument1,08 MB01.08.2022
- Nürtingen LAP3 Zwischenbericht - Kurzfassung PDF-Dokument1,52 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Zwischenbericht - Langfassung PDF-Dokument2,87 MB01.08.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_1-4 PDF-Dokument9,59 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP_Plan_5 PDF-Dokument8,72 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP_Plan_6 PDF-Dokument7,73 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_7_7a PDF-Dokument9,53 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_8_8a PDF-Dokument9,50 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_9_9a PDF-Dokument8,78 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_10_10a PDF-Dokument8,78 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_11-12a PDF-Dokument10,00 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_13-14 PDF-Dokument10,0 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_15_15a PDF-Dokument9,03 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_16_16a PDF-Dokument9,03 MB25.07.2022
- Nürtingen_LAP3_Pläne_17-19_und_Tab_1-3 PDF-Dokument5,02 MB25.07.2022
Die Unterlagen können in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 im Technischen Rathaus, EG, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Informationsseite der LUBW
Lärmkartierung
Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung finden Sie auf der Informationsseite der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg):
