Freiflächenphotovoltaik (FFPV)
Freiflächenphotovoltaik (FFPV)
Freiflächenphotovoltaikanlagen
Potentialplan - Gemarkung Nürtingen
FFPV-Anlagen sind unvermeidbare Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bis 2040 und stehen in Flächenkonkurrenz mit landwirtschaftlicher Produktion, lokaler Lebensmittel-Nahversorgung Naturschutz und Landschaft, Siedlungsentwicklung und Naherholung. Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion sollen die Art der FFPV-Anlagen in Bezug zur Leistungsfähigkeit der Böden und der Flächenumfang mit diesem Grundsatzbeschluss festgelegt werden.
Die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe und die lokale Lebensmittelproduktion soll durch Vermeidung von Flächenentzugs zugunsten von FFPV-Anlagen gesichert werden. Eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen mit hochwertigen Böden (Leistungsfähigkeit der Böden mit „sehr hoher“ und „hoher“ Bedeutung) soll durch Doppelnutzung von Landwirtschaft und Freiflächenphotovoltaikanlagen gesichert werden. Die Agrarnutzung soll auf diesen Böden größtenteils erhalten bleiben.
