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Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept der Stadt Nürtingen

Der stationäre Einzelhandel unterliegt einem ständigen Wandel und stellt damit eine der dynamischsten Nutzungen einer Stadt dar - mit großen Auswirkungen auf die Versorgung, die Bevölkerung oder auch die Attraktivität bzw. Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Filialisierung, Online-Handel, der Rückgang eigenständiger "inhabergeführter" Einzelhandelsbetriebe, die Corona-Pandemie oder auch die Auswirkungen des Ukraine Krieges sind nur einige der zu nennenden Gründe, die zu diesem Wandel beitragen. Daneben können auch städtebauliche Entwicklungen in Verbindung mit großflächigem Einzelhandel außerhalb einer Stadt oder auch allein außerhalb eines Innenstadtrings zu einem fortschreitenden Verlust an Vielfalt und Qualität der Versorgung in einer Innenstadt führen.

Die Steuerung des Einzelhandels stellt eine der zentralen Kernaufgaben der Stadtentwicklung dar. Als städtebauliches Entwicklungskonzept kann daher das Nürtinger Einzelhandelskonzept als Hilfestellung eingesetzt werden, um dem beschriebenen Wandel zu begegnen und die Einzelhandelsentwicklung in Nürtingen gezielt räumlich zu lenken. 

Das Nürtinger Einzelhandelskonzept dient somit 

  • als Instrument für eine aktive und transparente Angebotsplanung,
  • als Entscheidungsgrundlage, die wettbewerbsfähige Handelsstrukturen sowie einen Interessensausgleich für alle Beteiligten ermöglicht – sei es für die Kommune selber oder auch die Investorinnen und Investoren,
  • als Grundlage dafür, den örtlichen Einzelhandel zielorientiert, rechtssicher und verlässlich zu entwickeln und gleichzeitig Fehlentwicklungen zu vermeiden,
  • zur Stärkung und Sicherstellung der Attraktivität der Nürtinger Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich,
  • als Gewährleistung, dass weitere Entwicklungen außerhalb dieses Bereichs zentrenverträglich erfolgen.

Vor diesem Hintergrund unterstützte das Büro Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung die Stadt Nürtingen bei der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts von 1994/1995 bzw. 2013. Darin wird:

  • die aktuelle Einzelhandelssituation aufgezeigt,
  • die seit den Gutachten von 1994/1995 bzw. 2013 erfolgten Aktualisierungen dargestellt,
  • perspektivische Verkaufsflächenspielräume aufgezeigt,
  • konzeptionelle Bausteine überprüft und auf die heutigen Rahmenbedingungen angepasst.

Dazu zählt die Überprüfung/ Weiterentwicklung von:

  • Zielen und Grundsätzen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung,
  • einer Abgrenzung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches,
  • einer stadtspezifischen Sortimentsliste.

Als städtebauliches Entwicklungskonzept und damit als besonders zu berücksichtigender Abwägungsbelang im Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) sind die Inhalte von Einzelhandelskonzepten regelmäßig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder bei der rechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben zu berücksichtigen. Beispielsweise dann, wenn sich die Frage stellt, ob bestimmte Nutzungen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinde zulässig sind. 

Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt - Abgrenzung

Zentraler Versorgungsbereich, Auszug aus Bericht zur „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Nürtingen“ vom 03.04.2024, S. 52

Sortimentsliste Nürtingen

Auszug aus dem Bericht zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Nürtingen vom 03.04.2024. Gemäß Kurzprotokoll Nr. 3/24 über die Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 23.04.2024 wurde beschlossen, Sportartikel aus dem zentrenrelevanten Sortimentskatalog zu nehmen und in den nicht zentrenrelevanten Sortimentskatalog umzugruppieren.

Erfolgte Beteiligungen

Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Nürtingen wurde untersucht, wo sich die aktuellen Defizite im Nürtinger Sortimentsangebot befinden, welchen Bedarf die Stadt Nürtingen für die Zukunft hat und wie der zentrale Versorgungsbereich abgegrenzt werden kann. Daneben galt es herauszufinden, wie die Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich aufgestellt ist und was getan werden muss, um sie in dieser Funktion zu stärken und für Kundinnen und Kunden, Bürgerinnen und Bürger, aber auch Händlerinnen und Händler weiter zu attraktivieren.

Um diese Fragestellungen zu untersuchen, wurde eine Bestandsanalyse sowie eine Online-Befragung durch das Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Büro Dr. Acocella durchgeführt. Ergänzt wurden diese ersten Analysen durch eine Passantinnen- und Passantenbefragung, die durch das Citymarketing zusammen mit der Stadt Nürtingen beauftragt wurde, durch die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart am 10.03.2022 durchgeführt und im Bericht der Innenstadtberater für Nürtingen vom Juli 2022 festgehalten wurde. Die Innenstadtberatung ist ein Förderprojekt des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg, das die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Verband Region Stuttgart durchführt.

Um auch die breite Öffentlichkeit bzw. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Fortschreibung des EHK zu beteiligen, wurde der Bericht zum EHK vom 20.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum gingen 10 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Von Privatpersonen gingen keine Stellungnahmen ein.

Parallel zur Öffentlichen Auslegung fand am 23.01.2024 eine Fraktionsinformation statt, in der Fragen zum Einzelhandelskonzept diskutiert werden konnten. Die gestellten Fragen und deren Antworten flossen ebenfalls als Abwägungsmaterial in das Konzept ein.

Unterlagen zum Einzelhandelskonzept der Stadt Nürtingen

Hinweis

Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in der Nürtinger Zeitung im Technischen Rathaus öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.

Kontakt & Informationen

Kontakt

Frau
Anaïs Mattheus
Zimmer 262

Stadtplanungsamt
Technisches Rathaus
Marktstraße 1
72622 Nürtingen

Telefonnummer: 07022 75-455
Faxnummer: 07022 75-485
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

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