Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.nuertingen.de veröffentlichten Website der Stadt Nürtingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 11.10.2024 bis 14.10.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- Beschreibung: Der Geokartendienst (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Lage & Anfahrt oder bei den Kinder- & Jugendtreffs eingebunden.
- Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.
2. Barriere:
- Beschreibung: Auf den Seiten "Sehenswürdigkeiten, Maientag, Einwohnerversammlung, Beteiligungsformate und Fairtrade Zertifizierung - Stadt Nürtingen" sind YouTube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
- Barrierefreie Alternative: Wir haben unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten vom Video hinterlegt.
3. Barriere:
- Beschreibung: Auf den Seiten "Unterkünfte, Öffentliche Führungen, Individuelle Gruppenführungen, Wandern und Radfahren" sind externe Dienste eingebunden, welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
- Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Einige Bilddateien verfügen über keine Alternativtexte.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Nürtingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Nürtingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt Nürtingen überarbeitet werden. Die Stadt Nürtingen ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Bei Bildergalerien wird aus Gründen mangelnder Ressourcen auf die Hinterlegung einzelner Alternativtexte verzichtet.
2. Teilbereich:
- Beschreibung: Auf der Webseite sind bereits Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Allerdings entsprechen diese noch nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Umsetzung wird als vorrangiges Ziel betrachtet. Die erforderlichen Maßnahmen sollen schnellstmöglich in den kommenden Jahreshaushalt aufgenommen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zeitnah und nachhaltig zu erfüllen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.10.2024 erstellt und zuletzt am 07.05.2025 überprüft und aktualisiert.
- 07.05.2025: Informationen zu fehlenden Alternativtexten bei Bildern ergänzt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Herr Clint Metzger
Stabsstelle Oberbürgermeister
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus
Zimmer 307
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-307
presse.stadt(@)nuertingen.de
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.