Nürtingen aktuell
Nürtingen aktuell
Kein Titel für den Nürtinger Maientag
Erstelldatum27.03.2025
Kein Titel für den Nürtinger Maientag
Der Nürtinger Maientag wird vorerst kein Immaterielles Kulturerbe der UNESCO. Das hat die Kultusministerkonferenz der Länder am 26. März 2025 in ihrer Sitzung in Berlin beschlossen. „Das Fachkomitee konnte anhand der vorgelegten Bewerbungsunterlagen kein spezifisch definierbares Wissen und Können ausmachen, das während der Maientage generationsübergreifend weitergegeben wird, was jedoch ausschlaggebend für die Definition von Immateriellem Kulturerbe wäre“, heißt es in der Begründung. Neben der Brettspielkultur und den Rotwelsch-Dialekten wurde in diesem Jahr unter anderem das Gold- und Silberschmiedehandwerk in die Kulturerbe-Liste eingeschrieben.
Gemeinsam mit den Städten Göppingen, Owen und Vaihingen an der Enz hatte sich die Stadt Nürtingen im Oktober 2023 darum beworben, das Brauchtum ihrer Maientage in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO eintragen zu lassen. Im April 2024 nahm die Bewerbung erfolgreich die erste Hürde. Eine unabhängige Landesjury bewertete sie positiv und leitete sie an die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder weiter. Von dort gingen 64 Bewerbungen aus allen Bundesländern an das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission. Deren Empfehlung fiel nun leider nicht zugunsten der Maientags-Traditionen aus.
Das Fachkomitee würdigt zwar, dass die Maientage als regionale Kulturform in der Gesellschaft verankert seien und eine identitätsstiftende und pädagogische Funktion vor allem auch für junge Menschen erfüllen würden. Es habe jedoch kein spezifisch definierbares Wissen und Können ausmachen können, das während der Maientage generationsübergreifend weitergegeben werde. Vielmehr scheine es sich um eine Vielzahl von Praktiken und Bräuchen zu handeln, die zelebriert würden. Eine charakteristische Praktik sei nicht eindeutig erkennbar.
„Wir bedauern es sehr, dass diese seit Jahrhunderten geliebte und von vielen Generationen auch gelebte Tradition trotz der überregionalen Strahlkraft und des ehrenamtlichen Engagements nicht in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Diese Entscheidung ist zwar schade, wird aber unsere Vorfreude und Motivation nicht schmälern, sodass wir unseren Nationalfeiertag in diesem und den weiteren Jahren weiterhin mit Stolz und Freude begehen“, kommentiert Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich die Entscheidung und dankt gleichzeitig seinen Amtskolleginnen und -kollegen in den Städten Göppingen, Owen und Vaihingen an der Enz für deren konstruktivem Mitwirken im Bewerbungsverfahren.
Der Nürtinger Maientag wird in diesem Jahr vom 16. bis 19. Mai gefeiert. Informationen zum Rahmenprogramm sind hier abrufbar.
Info:
Das Immaterielle Kulturerbe umfasst laut UNESCO „Bräuche, Traditionen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten“, die von „Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls auch Einzelpersonen“ als integrale Teile ihres kulturellen Erbes betrachtet werden. Für eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis müssen Kriterien erfüllt werden, die das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 festlegte: „Dazu gehören unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit sowie die kreative Weitergabe und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaften.“ Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden.
27.03.2025