Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?
>>> WBS-Info - in deutscher Sprache | informations in other languages (nach unten | down)
█ ÖFFNUNGSZEITEN WBS-Büro - am besten immer einen Termin vereinbaren: Tel. 07022 75-569.
Dienstag: 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr | Donnerstag: 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr | Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr
>>> Bitte beachten: Das WBS-Büro kann auch geschlossen sein – wegen Wahrnehmung anderer Termine.
- Mit einem WBS kann eine geförderte »Sozialmietwohnung« bezogen werden – wenn der Vermieter mit Ihnen einen Mietvertrag abschließt.
- Mit dem WBS besteht kein Anspruch auf eine »Sozialmietwohnung« – Sie müssen selber danach suchen.
- Die Miete für eine »Sozialmietwohnung« liegt ca. 1/3 unter der "ortsüblichen Vergleichsmiete".
| Info: Qualifizierter Mietspiegel 2024 Stadt Nürtingen
| Info: Online-Mietspiegelrechner für die Stadt Nürtngen - zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung. - Der WBS ist der Nachweis für einen Vermieter, dass der zukünftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) für den Einzug in eine »Sozialmietwohnung« erfüllt.
- Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrags dem Vermieter vorzulegen.
- Der WBS wird in der Regel von der Gemeinde erteilt, wo der Wohnungssuchende gemeldet ist (Hauptwohnsitz).
- Die Gültigkeitsdauer des WBS beträgt max. 1 Jahr.
- Der WBS ist in ganz Baden-Württemberg gültig.
Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung eines WBS ist § 15 LWoFG.
Die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen für einen WBS
Gilt für die wohnungssuchende Person und alle Haushaltsangehörigen.
1.) Aufenthalt in Baden-Württemberg ist länger als ein Jahr erlaubt – d. h.:
- Deutsche Staatsbürgerschaft,
- oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
- oder bei anderer Staatsbürgerschaft:
Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis bzw. Beschäftigungs-/Ausbildungsduldung (unter Umständen auch Duldung) – mindestens noch 1 Jahr lang gültig.
>>> Bitte beachten: Nur eine "Fiktionsbescheinigung" reicht nicht aus.
- NACHWEIS jeweils durch Anlage zum WBS-Antrag:
Gültiger Personalausweis oder Pass bzw. gültige Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis oder Ausbildungs-Duldung.
2.) Die Einkommensgrenze PDF-Dokument52,11 KB02.12.2025 = "Brutto-Gesamteinkommen" aller wird in den nächsten 12 Monaten nicht überschritten
(Höhe Brutto-Gesamteinkommen: s. in heruntergeladener Tabelle 5. Spalte "Vermietung" - und unterschiedliche Freibeträge je nach persönlicher Situation).
- NACHWEIS durch Anlage zum WBS-Antrag:
Aktuelle letzte 3 Lohnabrechnungen und Lohnsteuernachweis Vorjahr (oder Lohnabrechnung Dezember Vorjahr), evtl. Arbeits-/Ausbildungsvertrag - und, wenn zutreffend: Aktueller Leistungsbescheid Rente(n)/Betriebsrente(n), Arbeitslosengeld, Krankengeld, Bürgergeld, Grundsicherung usw. sowie erhaltene Unterhaltszahlungen und Einnahmen z. B. aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge ...
3.) Die Vermögensgrenze* (Summe Vermögen von allen) wird nicht überschritten.
(* = das 2,5-fache der jeweils gültigen Einkommensgrenze - s. Nr. 2.)
- NACHWEIS durch schriftliche Erklärung im WBS-Antrag.
Evtl. weitere Nachweise notwendig - z. B. Haus-/Wohneigentum, Grundstück(e), Kapitalvermögen usw. (Nachweis als Anlage zum WBS-Antrag).
Wo stelle ich meinen WBS-Antrag? | Antragsformular
- Wenn Sie in 72622 Nürtingen (einschließlich Ortschaften) wohnen – dann in Nürtingen (s. oben: Kontakt & Information).
- Wenn Sie außerhalb von Baden-Württemberg nach Nürtingen umziehen wollen – dann auch in Nürtingen.
- In allen anderen Fällen: Wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (auf dem Rathaus).
Für Nürtingen verwenden Sie am besten unser Antrags-Formular zum Ausdrucken (das wir Ihnen auch gerne zusenden):
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins PDF-Dokument307,82 KB08.01.2024
Hinweis: Erteilung des WBS durch die Stadt Nürtingen ist gebührenfrei.
Weitere Informationen:
INFO-BLATT: Vermieter von Sozialmietwohnungen PDF-Dokument177,33 KB20.07.2026
Internet-Seite Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
... mit allen Informationen zum WBS - und dort auch
| WBS-Info-Broschüre in deutscher Sprache:
Deutsch
| WBS-informations in other languages / WBS Info-Broschüre in anderen Sprachen:
Albanisch – Shqip
Arabisch – عربي
Englisch – English
Farsi – فارسی
Französisch – Français
Rumänisch – Română
Russisch – ру́сский
Ukrainisch – украї́нський
Quelle: von der Internetseite des Vereins inSi e.V. - Integration in Singen:
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>>> Dikkat! (Achtung!): yalnızca genel bilgi (nur allgemeine Info).
Baden-Württemberg: farklı düzenlemeler (abweichende Regelungen)!