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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?

>>> WBS-Info - in deutscher Sprache | informations in other languages   (nach unten | down)

█    ÖFFNUNGSZEITEN WBS-Büro - am besten immer einen Termin vereinbaren: Tel. 07022 75-569.
       Dienstag: 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr | Donnerstag: 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr | Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr
       >>> Bitte beachten: Das WBS-Büro kann auch geschlossen sein – wegen Wahrnehmung anderer Termine.

  • Mit einem WBS kann eine geförderte »Sozialmietwohnung« bezogen werden – wenn der Vermieter mit Ihnen einen Mietvertrag abschließt.
  • Mit dem WBS besteht kein Anspruch auf eine »Sozialmietwohnung« – Sie müssen selber danach suchen.
  • Die Miete für eine »Sozialmietwohnung« liegt ca. 1/3 unter der "ortsüblichen Vergleichsmiete".
    Info:  Qualifizierter Mietspiegel 2024 Stadt Nürtingen
    Info:  Online-Mietspiegelrechner für die Stadt Nürtngen - zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung.
  • Der WBS ist der Nachweis für einen Vermieter, dass der zukünftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) für den Einzug in eine »Sozialmietwohnung« erfüllt.
  • Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrags dem Vermieter vorzulegen.
  • Der WBS wird in der Regel von der Gemeinde erteilt, wo der Wohnungssuchende gemeldet ist (Hauptwohnsitz).
  • Die Gültigkeitsdauer des WBS beträgt max. 1 Jahr.
  • Der WBS ist in ganz Baden-Württemberg gültig.

Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung eines WBS ist § 15 LWoFG.

Die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen für einen WBS

Gilt für die wohnungssuchende Person und alle Haushaltsangehörigen.

1.) Aufenthalt in Baden-Württemberg ist länger als ein Jahr erlaubt – d. h.:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft,
  • oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
  • oder bei anderer Staatsbürgerschaft:
    Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis bzw. Beschäftigungs-/Ausbildungsduldung (unter Umständen auch Duldung) – mindestens noch 1 Jahr lang gültig.
    >>> Bitte beachten: Nur eine "Fiktionsbescheinigung" reicht nicht aus.
     
  • NACHWEIS jeweils durch Anlage zum WBS-Antrag:
    Gültiger Personalausweis oder Pass bzw. gültige Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis oder Ausbildungs-Duldung.

2.) Die Einkommensgrenze PDF-Dokument52,11 KB02.12.2025 = "Brutto-Gesamteinkommen" aller wird in den nächsten 12 Monaten nicht überschritten
      (Höhe Brutto-Gesamteinkommen: s. in heruntergeladener Tabelle 5. Spalte "Vermietung" - und unterschiedliche Freibeträge je nach persönlicher Situation).

  • NACHWEIS durch Anlage zum WBS-Antrag:
    Aktuelle letzte 3 Lohnabrechnungen und Lohnsteuernachweis Vorjahr (oder Lohnabrechnung Dezember Vorjahr), evtl. Arbeits-/Ausbildungsvertrag -  und, wenn zutreffend: Aktueller Leistungsbescheid Rente(n)/Betriebsrente(n), Arbeitslosengeld, Krankengeld, Bürgergeld, Grundsicherung usw. sowie erhaltene Unterhaltszahlungen und Einnahmen z. B. aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge ...

3.) Die Vermögensgrenze* (Summe Vermögen von allen) wird nicht überschritten.
      (* = das 2,5-fache der jeweils gültigen Einkommensgrenze - s. Nr. 2.)

  • NACHWEIS durch schriftliche Erklärung im WBS-Antrag.
    Evtl. weitere Nachweise notwendig - z. B. Haus-/Wohneigentum, Grundstück(e), Kapitalvermögen usw. (Nachweis als Anlage zum WBS-Antrag).

Wo stelle ich meinen WBS-Antrag? | Antragsformular

  • Wenn Sie in 72622 Nürtingen (einschließlich Ortschaften) wohnen – dann in Nürtingen (s. oben: Kontakt & Information).
  • Wenn Sie außerhalb von Baden-Württemberg nach Nürtingen umziehen wollen – dann auch in Nürtingen.
  • In allen anderen Fällen: Wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (auf dem Rathaus).

Für Nürtingen verwenden Sie am besten unser Antrags-Formular zum Ausdrucken (das wir Ihnen auch gerne zusenden):
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins PDF-Dokument307,82 KB08.01.2024

Hinweis: Erteilung des WBS durch die Stadt Nürtingen ist gebührenfrei.

Weitere Informationen:

INFO-BLATT: Vermieter von Sozialmietwohnungen PDF-Dokument177,33 KB20.07.2026

Internet-Seite Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
      ... mit allen Informationen zum WBS - und dort auch

| WBS-Info-Broschüre in deutscher Sprache:
Deutsch

| WBS-informations in other languages / WBS Info-Broschüre in anderen Sprachen:
Albanisch – Shqip
Arabisch – عربي
Englisch – English
Farsi – فارسی
Französisch – Français
Rumänisch – Română
Russisch – ру́сский
Ukrainisch – украї́нський

      Quelle: von der Internetseite des Vereins inSi e.V. - Integration in Singen:

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Türkisch - Türkçe
      >>> Dikkat! (Achtung!): yalnızca genel bilgi (nur allgemeine Info).
               Baden-Württemberg: farklı düzenlemeler (abweichende Regelungen)!

Kontakt & Informationen

Kontakt

Herr
Matthias Dehlinger
Amt für Bildung, Soziales und Familie
Abteilung Soziales

Büro: 1. OG, links - im:

Stadtportal
Mühlstraße 4
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-569
E-Mail schreiben

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