Wohnbauförderung
Wohnbauförderung
Wohnraumförderung/Wohnungsbauförderung
Der Kauf von Wohnraum wird durch das Land Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Förderdarlehen unterstützt. Familien, Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind und Schwerbehinderte können eine Förderung für selbstgenutzten Wohnraum bei der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) beantragen. Seit 2007 bietet die die L-Bank zudem auch sog. Optionsdarlehen für kinderlose Paare an. Darüber hinaus kann das Förderdarlehen mit einer Förderung der KfW Förderbank kombiniert werden. Der Förderantrag für die L-Bank ist vor Beginn der Bauarbeiten bzw. Abschluss eines Kaufvertrages beim Landratsamt in Esslingen zu stellen.
Wohnungsbindung
Geförderte Wohnungen unterliegen nach § 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) öffentlich-rechtlichen Bindungen. Art und Umfang der Bindungen sowie Beginn und Ende des Bindungszeitraums werden im jeweiligen Landeswohnraum- förderungsprogramm für die geförderten Wohnungen bestimmt. Bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beschränkt sich die Bindung auf die Eigennutzung durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten. Bei Mietwohnraum (Sozialmietwohnungen) sind Belegungs- und Mietbindungen zu beachten. Zum Bezug einer geförderten Mietwohnung ist daher ein Wohnberechtigungsschein notwendig.
Modernisierungsförderung/Sanierungszuschuss
Sind Sie Grundstückseigentümer/in im Sanierungsgebiet Schlossberg II, können Sie von einer finanziellen Unterstützung in Form eines Zuschusses oder einer Entschädigung profitieren.
Diesen vergibt das Land Baden-Württemberg und die Stadt Nürtingen im Rahmen der Städtebauförderung bei der Umsetzung von Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen an privaten Gebäuden.
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie dem Flyer
Stadterneuerung "Schlossberg II" PDF-Dokument2,86 MB18.01.2021sowie den
Förderrichtlinien der Stadt Nürtingen "Schlossberg II" PDF-Dokument1,21 MB05.12.2020entnehmen.
Zusätzlich kann unter Vorliegen gewisser Voraussetzungen auch eine erhöhte steuerliche Abschreibung bei der Modernisierung/Instandhaltung vermieteten Eigentums nach EStG § 7h, bzw. ein Sonderausgabenabzug bei selbstgenutztem Eigentum nach EStG § 10f in Verbindung mit den Bescheinigungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
Infoblatt zu den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten PDF-Dokument237,85 KB18.01.2021