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Bildungs- & Teilhabepaket

Bildungs- & Teilhabepaket

Hilfe für Familien

Ab 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket zu bekommen. Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, liegt die Zuständigkeit für Antragstellung und Bewilligung beim Jobcenter. Erhalten Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Hilfe zum Lebensunterhalt, können Sie den Antrag beim Amt für Bildung, Soziales und Familien in der Mühlstraße 4 stellen. Wir leiten diesen zur Bearbeitung an das Landratsamt Esslingen weiter.

Informationen, Antrag und Zuständigkeit

Auf der Internetseite des Landkreises Esslingen erhalten Sie nähere Infomationen (Flyer) zum Bildungs-und Teilhabepaket und den aktuellen Antrag zum herunterladen.

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