114-05-01_Innerer Gänslesgrund
114-05-01_Innerer Gänslesgrund
Die Fläche ist ein Teil des Bebauungsplans „Innerer Gänslesgrund“, welcher 2013 rechtskräftig wurde. Die meisten Festsetzungen aus dem Bebauungsplan wurden bereits umgesetzt. Bislang fehlt lediglich die Umsetzung der Festsetzungen im nördlichen Teil des Plangebiets. Hier sieht der rechtskräftige Bebauungsplan eine Reihenhausbebauung vor. Jedoch besteht an diesem Standort zum aktuellen Zeitpunkt kein Bedarf für eine solche Bebauung.
Nun wurde, um diese städtische Fläche noch besser zu nutzen und eine höhere Dichte zu erzeugen, ein neuer Entwurf erarbeitet, der sieben Baukörper für eine Mehrfamilienhausbebauung vorsieht. Die Gebäudegrundrisse sollen so konzipiert sein, dass in jedem Stockwerk unterschiedliche Anzahl an Wohnungen und Wohnungsgrößen vorfindbar sind. Durch diese variablen Konstellationen wird ermöglicht, dass jeder, unabhängig davon ob Single-Haushalt, Groß- oder Kleinfamilie, im Gänslesgrund eine Wohnung finden kann. Dieser Entwurf dient als Grundlage für die 1. Änderung. Von der Planung und der ersten Änderung sind die Flurstücke Nr. 4697, 7641, 7567, 7568, 7569, 7570, 7571, 7572, 7573, 7574 betroffen.
Städtebauliche Kennzahlen:
Gesamtfläche Geltungsbereich ca. 0, 58 ha
Wohnbauland ca. 0, 37 ha
Sonstige Flächen ca. 0, 21 ha
GRZ ca. 0, 4
Wohneinheiten ca. 48 WE (Bei gleichen Wohnungsgrößen)
Einwohner ca. 101 (Belegungsdichte: 2,1)
Wohnungsgrößen von 1- Zimmer bis 6- Zimmer