113-03-I-02_Roßdorf-I
113-03-I-02_Roßdorf-I
Bebauungsplan 2. Änderung "Roßdorf I"
Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 1,3 ha liegt im nördlichen Teil des Stadtteils Roßdorf, südlich des Rubensweg und nördlich/östlich der Grünwaldstraße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 6745/1 (öffentliche Verkehrsfläche), 6611/1 (öffentliche Grünfläche) und 6746 (Wohnbaufläche) zwischen der Berliner Straße und Rubensweg.
Das Flurstück 6611/1 war im Bebauungsplan „Roßdorf I“ von 1971 als Grünfläche bzw. im Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung von 1992 „Roßdorf I“ teilweise als Fläche für den Allgemeinbedarf bzw. zum anderen Teil als Grünfläche festgesetzt worden.
Die Flächen (bis auf das Flurstück 6746) sind im städtischen Eigentum und sollen auf dem Flurstück 6611/1 wegen dem gegenwärtig bestehenden großen Wohnraumangel zur Errichtung von kostengünstigem Wohnungsbau im Innenbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Zurzeit besteht das Plangebiet aus einem Mehrfamilienhaus und einer größeren Grünfläche, auf der teilweise 1992 ein Kindergraten geplant war, für den aber derzeit kein Bedarf besteht. Nördlich und westlich schließen sich Flächen mit größeren Wohngebäuden an, südlich der Grünfläche befindet sich eine aufgelockerte Reihenhausbebauung.
Ziel des Bebauungsplans ist es einen Teil der vorhandenen Grünfläche planungsrechtlich in Wohnbauflächen umzuwandeln und eine Fläche für kostengünstigen Wohnungsbau auszuweisen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und weniger als 20.000 m² überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt sind. Durch den Bebauungsplan wird zudem die Zulässigkeit von Vorhaben, für die die Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht begründet und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren
Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren
1. Aufstellung
Aufstellungsbeschluss: 19.04.2016
2. Informationsveranstaltung am 17.10.2016
- Präsentation vom 17.10.2016 (PDF-Dokument, 1,44 MB, 05.12.2020)
- Protokoll (PDF-Dokument, 74,67 KB, 05.12.2020)
2a) 2. Informationsveranstaltung am 22.02.2017
3. Frühzeitige Beteiligung
Auslegungsbeschluss: 06.03.2018
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.03.2018 bis einschließlich 20.04.2018.
4. Öffentliche Auslegung nach §3 (2) und §4 (2) BauGB
die öffentliche Auslegung für die Öffentlichkeit und die Beörden erfolgt in der Zeit von 04.02.2019 bis einschließlich 08.03.2019
- Bekanntmachung
- Geltungsbereich (PDF-Dokument, 297,46 KB, 05.12.2020)
- Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,31 MB, 05.12.2020)
- Textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 49,39 KB, 05.12.2020)
- Begründung (PDF-Dokument, 253,82 KB, 05.12.2020)
- Verkehrsgutachten (PDF-Dokument, 7,21 MB, 05.12.2020)
- Lärmgutachten (PDF-Dokument, 6,99 MB, 05.12.2020)
- Stellungnahme zum Verkehrsgutachten (Schützenhaus) (PDF-Dokument, 127,81 KB, 05.12.2020)
- Baugrundgutachten (PDF-Dokument, 9,11 MB, 05.12.2020)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (PDF-Dokument, 2,37 MB, 05.12.2020)
Die Unterlagen können im Technischen Rathaus, Marktstraße 1, Erdgeschoss zu den städtischen Öffnungszeiten eingesehen werden.
5. Satzungsbeschluss
folgt
6. Rechtskraft des Bebauungsplanes
folgt
Hinweis
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in der Nürtinger Zeitung im Technischen Rathaus öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.