Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren
Wissenswertes zum Bebauungsplanverfahren
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist die zweite Stufe der Bauleitplanung. Er wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen entwickelt und setzt als so genannter verbindlicher Bauleitplan insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest. So lässt sich aus dem Bebauungsplan ablesen, welche Art der Nutzung, welche Anzahl von Geschossen und welche Bebauungsdichte auf den einzelnen Grundstücken zulässig sind. Dabei kann der Detaillierungsgrad der Festsetzungen im Bebauungsplan grob (einfacher Bebauungsplan) oder auch sehr konkret (qualifizierter Bebauungsplan) sein, je nach den städtischen Planungszielen und den städtebaulichen Problemen, die zu lösen sind.
Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von einer Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren. Es liegt im Ermessen der Stadt Nürtingen, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für notwendig hält.
Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten
Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten
Hier finden Sie aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten zu formellen Planungen (z.B. Bebauungspläne) und informelle Planungen (z.B. Stadtentwicklungskonzept) der Stadt Nürtingen:
Laufende Verfahren
Laufende Verfahren
Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne (nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses durch den Gemeinderat in der Nürtinger Zeitung) können im Bürgerbüro Bauen im EG des Technischen Rathauses, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.