Vorkaufsrecht & Negativzeugnis
Vorkaufsrecht & Negativzeugnis
Allgemeine Informationen
Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Eigentumsübergang erst vollziehen, wenn die Gemeinde die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bescheinigt. Das Notariat benötigt daher zum Vollzug des Vertrages ein entsprechendes Zeugnis der Gemeinde (Negativzeugnis oder Negativbescheinigung). In der Regel wird das Notariat von den Vertragsparteien beauftragt, das gemeindliche Negativzeugnis einzuholen. Häufigste gesetzliche Grundlage für die Ausübung von Vorkaufsrechten ist §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Die Gemeinde kann demnach u. U. ein Vorkaufsrecht an Grundstücken ausüben:
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (soweit es sich um Flächen handelt, für die eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich für bauliche Nutzungen festgesetzt ist)
- in einem Umlegungsgebiet in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich
- im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung
Darüber hinaus gibt es in Einzelfällen weitere Vorkaufsrechte, z. B. nach Landeswaldgesetz (LWaldG) oder Naturschutzgesetz (NatSchG).
Die Ausstellung eines Negativzeugnisses ist gebührenpflichtig. Die Gebühren finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung. Punkt 12 in der Auflistung.
aktuelle Vorkaufsrechtssatzungen
Hier finden Sie die aktuell beschlossenen Vorkaufsrechtssatzungen:
- Bergäcker - rechtskräftig seit 01.07.2017 PDF-Dokument1,94 MB30.01.2026
- Nürtinger Straße - rechtskräftig seit 02.04.2019 PDF-Dokument2,46 MB30.01.2026
- Ortsmitte Neckarhausen - rechtskräftig seit 02.04.2019 PDF-Dokument2,46 MB30.01.2026
- westliche Bahnstadt - rechtskräftig seit 18.05.2019 PDF-Dokument2,60 MB30.01.2026
- westliche Bahnstadt alter ZOB - rechtskräftig seit 24.10.2020 PDF-Dokument1,93 MB30.01.2026
- nördliche der Europastraße - rechtskräftig seit 23.12.2020 PDF-Dokument2,69 MB30.01.2026
- Schlagwiesen I - rechtskräftig seit 03.07.2021 PDF-Dokument1,39 MB30.01.2026
- Hauffstraße - rechtskräftig seit 14.09.2022 PDF-Dokument3,77 MB30.01.2026
- Im Wasserfall - rechtskräftig seit 14.09.2022 PDF-Dokument3,77 MB30.01.2026
- Sulzwiesen - rechtskräftig seit 17.09.2022 PDF-Dokument2,24 MB30.01.2026
- Lindenäcker - rechtskräftig seit 17.09.2022 PDF-Dokument2,24 MB30.01.2026
- Jettenhartgärten - rechtskräftig seit 21.09.2022 PDF-Dokument2,47 MB30.01.2026
- Unterensinger Straße - rechtskräftig seit 21.09.2022 PDF-Dokument2,47 MB30.01.2026
- Neue Ortsmitte Raidwangen - rechtskräftig seit 08.01.2023 PDF-Dokument2,36 MB30.01.2026
- unbebaute und brachliegende Grundstücke - rechtskräftig seit 05.08.2023 PDF-Dokument2,07 MB30.01.2026
- Vor Alten II - rechtskräftig seit 24.12.2025 PDF-Dokument1,99 MB30.01.2026
Vorkaufsrechte im Geoportal
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