Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen
Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleich von Eingriffen in Natur & Landschaft
Bei einer Bebauung von Grundstücken wird in der Regel in die Natur und Landschaft eingegriffen. Unvermeidbare Eingriffe müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden. Wie das geschehen soll, steht im §§ 135a - 135c Baugesetzbuch (BauGB). Manchmal ist der Ausgleich durch den Bauherrn auf dem Baugrundstück selbst, z.B. durch entsprechende Bepflanzung oder Dachbegrünung, möglich. In der Regel aber wird die Stadt die festgesetzten und dem Baugrundstück zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen auf einem anderen Grundstück herstellen und hierfür auf der Grundlage der Kostenerstattungssatzung der Stadt Nürtingen vom 22.07.2003 Kostenersatz vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn verlangen.