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Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

Teilung von Grundstücken

Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen. Hierfür ist das Grundbuchamt zuständig.

Hinweis: Da bei der Teilung von Grundstücken keine Verhältnisse geschaffen werden dürfen die den Vorschriften der Landesbauordnung widersprechen, ist die Grundstücksteilung der Baurechtsbehörde der Stadt Nürtingen 2 Wochen vorher schriftlich unter Vorlage eines Lageplans anzuzeigen.

Sonderfälle

Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:

  • in einem Umlegungsgebiet,
  • Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder
  • von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist.

Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstück wie z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer angeben.

Rechtsgrundlage

für die genannten Sonderfälle:

  • § 51 Baugesetzbuch (BauGB) (Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet)
  • § 109 Baugesetzbuch (BauGB) (Genehmigungspflicht bei Enteignungsverfahren)
  • § 144 (Baugesetzbuch (BauGB) (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet)
  • § 169 Baugesetzbuch (BauGB) (Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich)
Kontakt & Informationen

Kontakt

Frau
Ute Schmid
Bauamt
Bauordnung / Denkmalschutz

Technisches Rathaus
Zimmer 054
Marktstraße 1
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-405
Faxnummer: 07022 75-487
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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