In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
Hauptbereich
Zensus 2022
Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.
Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. In erster Linie werden dafür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Diese Daten werden durch stichprobenartige Haushaltsbefragungen ergänzt. Dafür wurden etwa 10% der Haushalte Nürtingens zufällig ausgewählt.
Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Bei der Stadt Nürtingen wurde dafür eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Nun ist es soweit: Von Mitte Mai bis Ende Juli werden die Einwohnerinnen und Einwohner Nürtingens für den Zensus 2022 befragt.
Diese zufällig ausgewählten Personen erhalten Post von der Stadt, mit der sich eine Erhebungsbeauftragte oder ein Erhebungsbeauftragter für ein kurzes Gespräch ankündigt, in dem folgende Angaben geklärt werden: Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz). Vor Beginn dieses Gesprächs wird sich der oder die Erhebungsbeauftragte ausweisen. In Nürtingen werden knapp 50 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte unterwegs sein. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Ein Betreten der Wohnung ist nicht notwendig. Die Erhebungsbeauftragten wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Die Befragung wird nur etwa fünf bis zehn Minuten in Anspruch nehmen.
Danach erhalten die Befragten persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen, mit dem weitere Fragen unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit sowie zum Beruf beantwortet werden sollen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Angaben mit Hilfe eines Papierfragebogens zu machen. Für die ausgewählten Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen wurden deren Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Zensus 2022 vorab durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf postalischem Weg befragt.
Mithilfe der Informationen aus der Vorbefragung überprüfen die Statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen auf ihre Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen.