In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
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Photovoltaik- und Batteriespeicher Förderprogramm der Stadt Nürtingen
Bis zu 4.500 Euro Zuschuss für Ihre neue PV-Anlage und/oder Batteriespeicher

Um den Ausbau der Photovoltaik in Nürtingen zu beschleunigen legt die Stadtverwaltung ab September 2022 erstmalig ein städtisches Photovoltaik- und Batteriespeicher-Förderprogramm auf.
Die Solarenergie ist in Nürtingen die wichtigste erneuerbare Energiequelle und spielt eine zentrale Rolle für die Nürtinger Energiewende. Stand heute sind aber nur 10 Prozent der geeigneten Dachflächen in Nürtingen mit Solaranlagen belegt (Quelle: Solarpotenzialanalyse Nürtingen 2020). Um alle verfügbaren Dachflächen in der Stadt bis 2040 (Klimaneutralitätsziel der Landesregierung) auszuschöpfen, muss jährlich die vierfache Menge an PV-Leistung zugebaut werden wie bisher.
Werden auch Sie Teil der Energiewende und profitieren Sie bei Anschaffung Ihrer neuen PV-Anlage und / oder Batteriespeichers innerhalb des Gemeindegebiets Nürtingen von städtischen Zuschüssen in Höhe von bis zu 4.500 Euro. Zuschüsse können nur für PV-Anlagen und Batteriespeicher bewilligt werden, die noch nicht in Auftrag gegeben wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits beauftragte oder installierte Anlagen und Speicher ist nicht möglich.
Sie sind sich unsicher, ob sich Ihr Dach überhaupt für Solarenergie eignet? Finden Sie es mit Hilfe der Solarkarte Nürtingen in wenigen Klicks heraus!
Wichtige Hinweise
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadtverwaltung Nürtingen. Wir behalten uns vor das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern.
Die städtische Förderung für Photovoltaikanlagen und / oder Batteriespeicher entfällt, sofern zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein analoges Förderprogramm auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene existiert. Die kommunale Förderung entfällt allerdings nur dann, wenn der Antragsteller unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme zum Kreis der Antragsberechtigten für ein solch übergeordnetes Förderprogramm zählt.
Die Antragstellung muss vor Auftragsvergabe erfolgen. Bezuschusst werden nur Maßnahmen, die von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eine Förderung ist nur für baurechtlich genehmigte Gebäude bzw. baurechtlich verfahrensfrei errichtete bauliche Anlagen (z.B. Carports, Garagen) innerhalb des Gemeindegebiets Nürtingen möglich.
Anträge zur Förderung können ab dem 12. September 2022 8 Uhr bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet (Windhund-Prinzip). Einsendungen sind per E-Mail, per Einwurf in den Rathausbriefkasten und per Post möglich.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie in den Förderrichtlinien (PDF-Datei).