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Steckersolar-Förderprogramm 2023

Erhalten Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer bis zu 300 Euro Zuschuss für Ihr neues Stecker-Solargerät!
Um den Ausbau der Photovoltaik in Nürtingen zu beschleunigen, legt die Stadtverwaltung ab dem 1. August 2023 ein kommunales Förderprogramm für steckerfertige Solaranlagen auf. Es stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.000 € bereit.
Nürtingen ist ein sehr sonnenreicher Standort, womit der Photovoltaik eine zentrale Rolle beim Klimaschutz zukommt. Bisher ist der Photovoltaikausbau aber weit unter den für die Erreichung der Klimaneutralität notwendigen Ausbauzielen geblieben. Der Fokus beim Photovoltaik-Zubau lag bisher vor allem auf den Dachflächen.
Seit kurzem werden aber zunehmend auch steckerfertige PV-Anlagen (sogenannte „Stecker-Solargeräte“ oder „Balkonkraftwerke“) nachgefragt, die auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden können. Damit bietet ein Stecker-Solargerät vor allem Mietern und Wohnungseigentümern, die über kein eigenes Dach verfügen, die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen.
Die Stadt Nürtingen möchte Mieter und Wohnungseigentümer dabei unterstützen, über die Installation eines Stecker-Solargeräts an der Energiewende teilhaben zu können. Daher bietet die Stadtverwaltung ein kommunales Förderprogramm für die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen an. Ziel dieser Zuwendung ist die Senkung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung der lokalen Wertschöpfung.
Unterlagen
- Förderrichtlinien für Stecker-Solargeräte (aktualisiert am 24.08.2023)
- Förderantrag für Stecker-Solargeräte
- Datenschutzbestimmungen zur Förderung von Stecker-Solargeräten
- Merkblatt für die Montage eines Stecker-Solargeräts
Wichtige Hinweise
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadtverwaltung Nürtingen. Wir behalten uns vor das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern.
Anträge zur Förderung können ab dem 1. August 2023, 8 Uhr bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden. Anträge, die vorher bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Anlagen die vor Start des Förderprogramms gekauft wurden, sind nicht förderfähig.
Es sind ausschließlich Mieter und Wohnungseigentümer antragsberechtigt. Gebäudeeigentümer sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eine Förderung ist nur für baurechtlich genehmigte Gebäude bzw. baurechtlich verfahrensfrei errichtete bauliche Anlagen (z.B. Carports, Garagen) innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Nürtingen möglich.
Informationen zur Stecker-Solar Förderung
Wir beantworten hier Ihre Fragen zum Stecker-Solar-Förderprogramm. Bitte lesen Sie aber auch nochmal aufmerksam die Förderrichtlinien, die noch mehr Details und Informationen zur Förderung beinhalten.
Häufige Fragen zu Stecker-Solargeräten
Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragestellungen rund um das Themenfeld der Stecker-Solargeräte.
Photovoltaik- und Batteriespeicher Förderprogramm 2022
Förderbudget ausgeschöpft - Antragstellung beendet
Das Förderbudget für 2022 ist ausgeschöpft. Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Antragsteller, deren Förderanträge bewilligt wurden, finden den Auszahlungsantrag sowie die Förderrichtlinien in untenstehender Hinweisbox zum Download.
Das PV- und Batteriespeicher Förderprogramm wird für das Jahr 2023 nicht mehr weitergeführt. Es werden jedoch weiterhin Steckersolargeräte gefördert, um vor allem auch die Beteiligung von Mietern/-innen an der Energiewende zu unterstützen. Weitere Informationen zum Steckersolar-Förderprogramm siehe unten.
Unterlagen
- Förderrichtlinien zum kommunalen PV- und Batteriespeicher-Förderprogramm
- Auszahlungsantrag: Einreichung spätestens einen Monat nach Umsetzung der Maßnahme
- Förderantrag nicht mehr verfügbar (Antragstellung beendet)