Photovoltaik Förderprogramm: Stadt Nürtingen


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    entdeckenswert.
    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    bodenständig.
    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    eindrucksvoll.
    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    Gruppe von drei Alpakas
    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    sprudelnd.
    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Photovoltaik Förderprogramm

    Hauptbereich

    Steckersolar-Förderprogramm 2023

    Erhalten Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer bis zu 300 Euro Zuschuss für Ihr neues Stecker-Solargerät!

    Um den Ausbau der Photovoltaik in Nürtingen zu beschleunigen, legt die Stadtverwaltung ab dem 1. August 2023 ein kommunales Förderprogramm für steckerfertige Solaranlagen auf. Es stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.000 € bereit.

    Nürtingen ist ein sehr sonnenreicher Standort, womit der Photovoltaik eine zentrale Rolle beim Klimaschutz zukommt. Bisher ist der Photovoltaikausbau aber weit unter den für die Erreichung der Klimaneutralität notwendigen Ausbauzielen geblieben. Der Fokus beim Photovoltaik-Zubau lag bisher vor allem auf den Dachflächen.

    Seit kurzem werden aber zunehmend auch steckerfertige PV-Anlagen (sogenannte „Stecker-Solargeräte“ oder „Balkonkraftwerke“) nachgefragt, die auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden können. Damit bietet ein Stecker-Solargerät vor allem Mietern und Wohnungseigentümern, die über kein eigenes Dach verfügen, die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen.

    Die Stadt Nürtingen möchte Mieter und Wohnungseigentümer dabei unterstützen, über die Installation eines Stecker-Solargeräts an der Energiewende teilhaben zu können. Daher bietet die Stadtverwaltung ein kommunales Förderprogramm für die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen an. Ziel dieser Zuwendung ist die Senkung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung der lokalen Wertschöpfung.

    Unterlagen

    Wichtige Hinweise

    Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadtverwaltung Nürtingen. Wir behalten uns vor das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern.

    Anträge zur Förderung können ab dem 1. August 2023, 8 Uhr bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden. Anträge, die vorher bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden

    Anlagen die vor Start des Förderprogramms gekauft wurden, sind nicht förderfähig.

    Es sind ausschließlich Mieter und Wohnungseigentümer antragsberechtigt. Gebäudeeigentümer sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eine Förderung ist nur für baurechtlich genehmigte Gebäude bzw. baurechtlich verfahrensfrei errichtete bauliche Anlagen (z.B. Carports, Garagen) innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Nürtingen möglich.

    Informationen zur Stecker-Solar Förderung

    Wir beantworten hier Ihre Fragen zum Stecker-Solar-Förderprogramm. Bitte lesen Sie aber auch nochmal aufmerksam die Förderrichtlinien, die noch mehr Details und Informationen zur Förderung beinhalten.

    Was wird gefördert?

    Förderfähig ist der Erwerb von neuen Steckersolargeräten mit bis zu 600 Wp Anschlussleistung des Wechselrichters. Die Anlagen müssen auf Nürtinger Gemarkung betrieben werden.

    Es wird empfohlen, einen Wechselrichter zu kaufen, der auf 800 Wp Leistung erweitert werden kann.

    Nicht förderfähig sind:

    • Module, die vor Start des Förderprogramms gekauft wurden
    • Module, die gebraucht gekauft wurden
    • Umsetzungsorte, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen
    • Umsetzung an gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen

    Wer kann die Förderung erhalten?

    Nach diesen Richtlinien werden Mieter und Wohnungseigentümer in Nürtingen gefördert. Eine Antragstellung ist nur für Wohnungen möglich, in denen die Antragsteller selbst wohnhaft sind. Pro Haushalt darf nur ein Förderantrag gestellt werden.

    Gebäudeeigentümer sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Wie viel wird gefördert?

    Der einmalig gewährte Zuschuss beträgt 50,00 € pro 100 Wp installierter Leistung des Solarmoduls. Die maximale Förderhöhe beträgt 300,00 €. Der Kauf eines Stecker-Solargeräts wird pro Haushalt nur einmal innerhalb von 24 Monaten aus Mitteln der Stadt Nürtingen gefördert.

    Was müssen Sie tun?

    1. Schriftliche Zustimmung des Vermieters / der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation eines Balkonkraftwerks einholen.
    2. Balkonkraftwerk ab Tag des Förderstarts kaufen und installieren, Förderantrag ausfüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen per E-Mail an klimaschutz(@)nuertingen.de oder per Post an das Klimaschutzmanagement der Stadt schicken:

    Stadt Nürtingen
    z.Hd. Frau Tamara Fischer
    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Förderanträge, die vor Start des Förderprogramms bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

    Detailliertere Informationen zum Förderverfahren entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

    Welche Nachweise müssen Sie erbringen?

    Dem Förderantrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden:

    • Schriftliche Zustimmung des Vermieters / der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Installation des Stecker-Solargeräts
    • Kopie der Rechnung des angeschafften Stecker-Solargeräts. Daraus muss das Rechnungsdatum, die Anzahl sowie die Leistung der Solarmodule (in Wp) und die maximale Wechelrichterleistung (Ausgangsleistung in Watt) hervorgehen.
    • Nachweis über die getätigte Zahlung (bspw. Kontoauszug)
    • Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister [1]
    • Kopie der Bestätigung der Stadtwerke Nürtingen über die Anmeldung des Stecker-Solargeräts („Bestätigung für Anlagenbetreiber“)
    • Foto der montierten Anlage
    • Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, Eigenerklärung / Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers zur Netzanschlussnorm 4105 oder Bestätigung des DGS-Sicherheitsstandards).
    • Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
     

    [1] Registrierung online bei der Bundesnetzagentur: www.marktstammdatenregister.de

    Was sind die Fördervoraussetzungen?

    • Mieter und Wohnungseigentümer müssen eine schriftliche Zustimmung zur Installation des Balkonkraftwerks beim Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen und dem Förderantrag beilegen.
    • Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie dem Förderantrag eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beilegen.
    • Es werden nur neu gekaufte Stecker-Solargeräte, die auf Nürtinger Gemarkung installiert und betrieben werden, gefördert.
    • Das Stecker-Solargerät darf nur an Balkon, Terrasse, Garagendach oder Gartenhaus montiert werden.
    • Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung / Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit verfügen.
    • Nicht förderfähig sind Geräte, die vor Beginn des Förderprogramms (Rechnungsdatum) gekauft wurden.
    • Die Ausführung der Maßnahme muss vor Förderantragstellung abgeschlossen sein.
    • Je Wohneinheit im Gemeindegebiet Nürtingen kann nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
    • Eine Verlegung der Anlage ist nur innerhalb Nürtingens erlaubt. Die Zuwendung muss bei Verlegung der Anlage außerhalb Nürtingens an die Stadtverwaltung Nürtingen zurückgezahlt werden.

    Wer ist der Ansprechpartner für Ihre Fragen?

    Tamara Fischer
    Klimaschutzmanagerin Stadt Nürtingen
    Telefonnummer: 07022 75-427
    klimaschutz(@)nuertingen.de

    Häufige Fragen zu Stecker-Solargeräten

    Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragestellungen rund um das Themenfeld der Stecker-Solargeräte. 

    Was sind Stecker-Solargeräte?

    Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um Mini-Solaranlagen mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 600 Watt Peak, die üblicherweise am Balkon, auf der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden. Andere geläufige Begriffe sind auch Stecker-Solargeräte, Balkonmodule, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen.

    Der regenerativ erzeugte Strom wird über eine Steckdose direkt mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden und für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet, wodurch die Stromrechnung reduziert wird. Auf diese Weise ist es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern oder Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende vor Ort und somit zum Klimaschutz zu leisten. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach können die kleineren Stecker-Solargeräte von Privatpersonen selbst angebracht, angeschlossen und direkt genutzt werden.

    Wie funktionieren Stecker-Solargeräte?

    Stecker-Solargeräte funktionieren wie jede PV-Anlage. Trifft Sonnenlicht auf die Solarzellen des Moduls, entsteht Gleichstrom. Dieser wird vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Den erzeugten Strom speisen Stecker-Solargeräte direkt in den Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation ein und nicht wie herkömmliche PV-Anlagen ins öffentliche Stromnetz oder einen Hausanschlusskasten. Der selbst erzeugte Strom wird direkt im Endstromkreis für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet.

    Stecker-Solargeräte sind in der Regel als anschlussfertiges Set erhältlich und bestehen aus den Solarmodulen (meist ein bis zwei Module), einem Wechselrichter, einer Verkabelung mit Stecker sowie einer Befestigung, z.B. fürs Balkongeländer. Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf Stand heute eine Leistung von 600 Watt Peak nicht überschreiten. Hat das Solarmodul eine höhere Leistung, sorgt der Wechselrichter dafür, dass die rechtlich vorgegebene maximale Leistung nicht überschritten wird. Künftig soll die Maximalleistung auf 800 Wp angehoben werden.

    Standard-Solarmodule sind etwa 1 Meter mal 1,7 Meter groß, wiegen 20 Kilogramm und liefern eine Nennleistung von 280-350 Watt Peak. Daneben werden auch Solarmodule ohne Glasfront oder kleinformatigere Solarmodule angeboten, die sich für eine einfachere Montage, beispielsweise am Balkon, besonders gut eignen.

    Lohnt sich ein Stecker-Solargerät für mich?

    Der Ertrag des Stecker-Solargeräts und somit seine Wirtschaftlichkeit sind abhängig von den Anschaffungskosten, den Stromkosten und der Ausrichtung des Moduls und der Verschattung durch umliegende Gebäude oder Bäume. Optimal ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei nach Südwest bis Südost ausgerichtet ist. Dadurch werden im Sommer die nicht nutzbaren Erzeugungsspitzen reduziert und dafür die nutzbaren Erträge im Winterhalbjahr erhöht. In diesem Optimalfall erzeugt ein Standardmodul mit 380 Watt Leistung etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr, was etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen entspricht. Wird der erzeugte Strom im Haushalt verbraucht, wird die Stromrechnung entsprechend reduziert.

    Für Ihren individuellen Fall können Sie die Wirtschaftlichkeit des Stecker-Solargeräts mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin abschätzen.

    Was muss ich als Mieter oder Wohnungseigentümer beachten?

    Mit einem Stecker-Solargerät ist es auch für Mieter und Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren. Jedoch sollten Sie dafür unbedingt die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Die Zustimmung ist auch Voraussetzung für die Förderung des Stecker-Solargeräts durch die Stadt Nürtingen und muss als Nachweis eingereicht werden.

    Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz geändert. In Eigentümergemeinschaften ist seither keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis.

    Wo kann ich das Stecker-Solargerät kaufen und was mich ich beim Kauf beachten?

    Die Stecker-Solargeräte können im lokalen Photovoltaik-Fachhandel, mittlerweile aber auch bei Supermarktketten und in Baumärkten gekauft werden. Die meisten Angebote gibt es jedoch im spezialisierten Onlinehandel. Übersichten und Produktvergleiche gibt es hier:

    • pvplug.de (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) 
    • pv-magazine.de (Photovoltaik-Fachzeitschrift)
    • machdeinenstrom.de (Mini-Solar-Ranking)

    Generell ist es empfehlenswert, nur Stecker-Solargeräte zu kaufen, die alle erforderlichen Komponenten enthalten. Dabei sind außerdem folgende Punkte zu beachten:

    • Stellen Sie sicher, dass die Anlage eine CE-Zertifizierung aufweist.
    • Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten, weil er sonst nicht am Stromnetz betrieben werden darf.
    • Das Stecker-Solargerät sollte außerdem die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie einhalten (DGS 0001:2023-01).

    Was muss ich bei der Montage des Stecker-Solargeräts beachten?

    Seit einigen Jahren ist für die Installation des Stecker-Solargeräts keine Elektrofachkraft mehr nötig. Nach VDE-Norm 0100-551-1 dürfen auch Laien Stecker-Solargeräte bis zu einer Leistung von 600 Watt Wechselrichterleistung an das eigene Wohnungsnetz anschließen.

    Allerdings ist zu beachten, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Installation einer speziellen Einspeisesteckdose („Wieland-Steckdose“) erforderlich ist, an die das Stecker-Solargerät angeschlossen wird. Wenn Sie also „nur“ über eine normale Schuko-Steckdose auf Ihrem Balkon verfügen, müssen Sie die Wieland-Steckdose von einem Elektroinstallateur installieren lassen – das dürfen Sie nicht selbst machen. Zukünftig sollen Stecker-Solargeräte auch an eine normale Schuko-Steckdose angeschlossen werden können. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) hat sich im Januar mit einem Positionspapier dafür ausgesprochen. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Vorschlag, der bisher nicht gültig und anwendbar ist.

    Ein Balkonmodul wiegt gut 20 kg und kann auf Grund seiner Größe wie ein Segel im Wind wirken. Daher muss sichergestellt sein, dass das Balkonmodul fest an dem Balkongeländer befestigt wird. Es ist darauf zu achten, dass das Balkongeländer eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.

    Die Installation eines Zwei-Richtungszählers ist seit Mitte 2022 für den Betrieb eines Stecker-Solargeräts nicht mehr erforderlich. Ihr aktueller Zähler wird, wenn der turnusmäßige Zählertausch ansteht, durch einen Zwei-Richtungszähler ersetzt (siehe auch Messstellenbetriebsgesetz).

    Bei der Montage eines Stecker-Solargeräts sind außerdem einige planungs- und bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Montage eines Stecker-Solargeräts.

    Muss ich mein Stecker-Solargerät anmelden?

    Das Stecker-Solargerät muss beim lokalen Stromnetzbetreiber über ein Formular angemeldet werden. In Nürtingen handelt es sich beim Stromnetzbetreiber um die Stadtwerke Nürtingen.

    Zusätzlich muss das Stecker-Solargerät innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, ohne Anmeldung kann ein Bußgeld drohen.

    Wo finde ich weitere Informationen oder Beratungsangebote?

    Weiterführende Informationen und Beratung zu Stecker-Solargeräten erhalten sie hier:

    Photovoltaik- und Batteriespeicher Förderprogramm 2022

    Förderbudget ausgeschöpft - Antragstellung beendet

    Das Förderbudget für 2022 ist ausgeschöpft. Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Antragsteller, deren Förderanträge bewilligt wurden, finden den Auszahlungsantrag sowie die Förderrichtlinien in untenstehender Hinweisbox zum Download.

    Das PV- und Batteriespeicher Förderprogramm wird für das Jahr 2023 nicht mehr weitergeführt. Es werden jedoch weiterhin Steckersolargeräte gefördert, um vor allem auch die Beteiligung von Mietern/-innen an der Energiewende zu unterstützen. Weitere Informationen zum Steckersolar-Förderprogramm siehe unten.

    Unterlagen

    • Förderrichtlinien zum kommunalen PV- und Batteriespeicher-Förderprogramm
    • Auszahlungsantrag: Einreichung spätestens einen Monat nach Umsetzung der Maßnahme
    • Förderantrag nicht mehr verfügbar (Antragstellung beendet)
    none
    none
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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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