In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
Hauptbereich
Aufgabe
Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung muss ein möglichst weitgehender Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gewährleistet werden. Um das Schutzgut Boden hierbei gebührend berücksichtigen zu können, hat die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen den Beschluss gefasst, im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 und des Landschaftsplans einschließlich Umweltbericht ein Bodenschutzkonzept zu erstellen. Damit kann bereits auf Ebene des Flächennutzungsplans neben einer qualifizierten Bewertung der Eingriffsbereiche auch eine frühzeitige Benennung potentieller Ausgleichsflächen für das Schutzgut Boden ermöglicht werden.
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