In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.
Hauptbereich
Bebauungsplanänderung „Käppele“ 2. Änderung
Das Plangebiet „Käppele“ befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Neckarhausen und umfasst ca. 0,5 ha. Aktuell befinden sich hier mehrere Grünflächen, die im Zuge der Bebauungsplanänderung zu Bauland entwickelt werden sollen, um so eine Nachverdichtung am Ortsrand sowie im Innenbereich und damit die Arrondierung des Siedlungskörpers zum Außenbereich hin ermöglichen zu können. Das Gebiet ist größtenteils umgeben von Wohnbebauung, im Westen grenzt das Gelände des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Neckarhausen, an.
Innerhalb des Gebiets befindet sich direkt an der Böllatstraße eine Trafostation, die auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt werden soll.
Mit der Planung können unbebaute Flächen für die Wohnraumschaffung bereitgestellt und damit dem hohen Nachfragedruck nach Wohnraum begegnet werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im Laufe des Verfahrens wurde die Verfahrensart in ein Regelverfahren umgewandelt und ein Umweltbericht sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erstellt.
Am 21.06.2022 wurde die Satzung durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Am 12.07.2022 wurde das Inkrafttreten des Bebauungsplanes in der Nürtinger Zeitung bekanntgegeben.
Hinweis
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in der Nürtinger Zeitung im Technischen Rathaus öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.