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Bebauungsplan „Roßdorf II/ Teil 1“ 2. Änderung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roßdorf II/ Teil 1“ 2. Änderung ist erforderlich, da ein dringender Bedarf nach einer Modernisierung bzw. Erweiterung der Roßdorfschule besteht. Es wird von steigenden Schülerzahlen und einem wachsenden Bedarf an ganztägiger Betreuung einschließlich Mittagsverpflegung ausgegangen, weswegen die Roßdorfschule schnellstmöglich modernisiert bzw. erweitert werden muss. Der zukünftig erwartete Raumbedarf kann durch die bestehenden Räume im Schulgebäude nicht mehr abgedeckt werden.
Um die planungs- bzw. baurechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Roßdorfschule schaffen zu können, muss der Bebauungsplan „Roßdorf II/ Teil 1“ 1. Änderung, der diesem Ausbaubedarf nicht mehr gerecht wird, geändert werden.
Das Plangebiet befindet sich im Nürtinger Stadtteil Roßdorf, in relativ zentraler Lage direkt angrenzend an die Hans-Möhrle-Straße (östlich des Plangebiets). Ein Teilbereich der Hans-Möhrle-Straße befindet sich innerhalb des Plangebietes.
Der räumliche Geltungsbereich um-fasst ca. 1,5 ha und besteht aus folgenden Flurstücken:
- Flst. 6985 und
- Teile von Flst. 6984 (Hans-Möhrle-Straße).
Der Bereich wird gemäß § 9 Abs.7 BauGB durch folgende Flurstücke begrenzt:
Im Norden: Teile von 6984 (Hans-Möhrle-Straße)
Im Osten: 6984 (Hans-Möhrle-Straße)
Im Süden: 6984 (Hans-Möhrle-Straße)
Im Westen: Teile von 6984 (Hans-Möhrle-Straße), 6985/1
Hinweis
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in der Nürtinger Zeitung im Technischen Rathaus öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.