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Bebauungsplan 3. Änderung "Zittelmann-Fritzle-Liebenäcker"
Das Plangebiet „Zittelmann-Fritzle-Liebenäcker “ befindet sich zwischen der Nebelhornstraße und der Reuderner Straße in Reudern und umfasst zwei Flurstücke mit ca. 0,17 ha. Im bestehenden Bebauungsplan werden beide hinteren Bereiche dieser Flurstücke als Grünfläche ausgewiesen – somit besteht hier kein Baurecht. Analog zum Bestand soll durch die Bebauungsplanänderung in diesen hinteren Bereichen Planungs- und Baurecht für zwei Einfamilienhäuser entstehen.
Durch die Bebauungsplanänderung wird somit nicht nur im Innenbereich nachverdichtet, sondern es wird auch der Beschluss der Baulandentwicklungsstrategie vom 28.03.2017 an dieser Stelle umgesetzt, in der diese Fläche als Flächenpotenzial „Nördlich Nebelhornstraße“ ausgewiesen wurde.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Lageplan PDF (PDF-Dokument, 215,26 KB, 05.12.2020)
Luftbild PDF (PDF-Dokument, 1,51 MB, 05.12.2020)
Hinweis
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in der Nürtinger Zeitung im Technischen Rathaus öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.