Lebenslagen Service-bw: Stadt Nürtingen

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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    leuchtend.

    In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.

    kontrastreich.

    Ein Anziehungspunkt auch in der dunklen Jahreszeit: der Ochsenbrunnen auf dem sanierten Schillerplatz.

    naturnah.

    Die Streuobstwiesen rund um Nürtingen haben auch im Winter ihren Reiz.

    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    sehenswert.

    Vom Turm der 48 Meter hohen Stadtkirche St. Laurentius bietet sich ein Panoramablick über die Stadt, das Neckartal und den Albtrauf.

    zentral.

    Das Rathaus und das Technische Rathaus mit dem Riegerhaus sind zentrale Anlaufstellen und offen für alle Belange der Bürgerinnen, Bürger sowie Besucher unserer Stadt.

    bunt.

    Zahlreiche lauschige Winkel warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

    naturverbunden.

    Nürtingen liegt direkt am Neckar und ist von zahlreichen Grünflächen und Wäldern umgeben.

    kreativ.

    Kunstwerke begegnen einem in Nürtingen auch im öffentlichen Raum

    entspannt.

    Zwischen Neckar und Stadtkirche lädt der Stadtbalkon zum Entspannen ein.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Lebenslagen Service-bw

    Hauptbereich

    Trinkwasserüberwachung

    Leitungswasser hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Es kann daher bedenkenlos getrunken oder für Lebensmittel genutzt werden.

    Hinweis: Wasser sollte vor dem Trinken nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ haben. Lassen Sie vor allem morgens das Wasser etwas laufen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt.

    Kann das Corona-Virus durch Trinkwasser übertragen werden?
    Laut Umweltbundesamt kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Übertragung des Corona-Virus Covid-19 über die Trinkwasserversorgung ausgeschlossen werden.

    Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Für kein anderes Lebensmittel gelten vergleichbar hohe Anforderungen und niedrige Grenzwerte. Kein anderes Lebensmittel ist besser kontrolliert.

    Trinkwasser muss hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein.
    Es muss rein und genusstauglich sein. Es darf Krankheitserreger oder Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden können.
    Das gilt auch für zur Trinkwasseraufbereitung verwendete Hilfsstoffe wie zum Beispiel Chlor oder Ozon und ihre Reaktionsprodukte.
    Für bestimmte Stoffe wie zum Beispiel Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel gelten Grenzwerte. Diese dürfen nicht überschritten werden.

    Die Trinkwasserverordnung gibt den strengen Rahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität vor.
    Die Vorschriften werden ergänzt und konkretisiert durch allgemein anerkannte Regeln der Technik, unter anderem Normen oder das einschlägige Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW).
    Für die Einhaltung dieser Vorschriften sowie die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich.
    Sie müssen durch eigene Kontrollen die Qualität des Trinkwassers regelmäßig überprüfen.
    Die 38 Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise in Baden-Württemberg sowie das Landesgesundheitsamt (LGA) beraten sie und überwachen die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards.
    Zusätzlich veranlassen die Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise sowie das LGA unabhängig davon stichprobenartig amtliche Überwachungsuntersuchungen.

    Achtung: Die Qualität des Trinkwassers muss laut Trinkwasserverordnung vom Wasserwerk bis hin zum Wasserhahn gewährleistet sein. Das heißt, dass neben den Wasserversorgungsunternehmen auch Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verantwortlich für die Trinkwasserqualität sind. Sie müssen dafür sorgen, dass die Qualität des vom Wasserversorger angelieferten einwandfreien Trinkwassers "nach der Wasseruhr" nicht durch veraltete oder beschädigte Rohre oder Mängel beim Betrieb der Trinkwasserinstallation beeinträchtigt wird.

    Für Sie können Geruch, Färbung, Trübung und Geschmack wichtige Hinweise auf die Qualität des Trinkwassers sein.

    Hinweis: Wenn Sie den Verdacht haben, dass mit Ihrem Trinkwasser etwas nicht in Ordnung ist, sollten Sie sich mit Ihrem Wasserversorgungsunternehmen oder Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

    Wasserhärte

    Die Wasserhärte hängt vom Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser ab.
    Je höher deren Gehalt ist, desto härter ist das Wasser.

    Hartes Wasser

    • führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten,
    • erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln,
    • wirkt sich aber positiv auf den Geschmack des Wassers aus.

    Die Härte des Trinkwassers ist kein Parameter, für den es in der Trinkwasserverordnung einen höchstzulässigen Grenzwert gibt.
    Laut einer Norm sollte Trinkwasser unter anderem einen gewissen Mindestgehalt an Calcium aufweisen, deren Gehalt sollte jedoch nicht so hoch sein, dass der Gebrauch des Trinkwassers für die üblichen technischen Zwecke im Haushalt unverhältnismäßig stark beeinträchtigt wird.

    In Baden-Württemberg geben die Wasserversorger selbst innerhalb einer Kommune häufig Wasser unterschiedlicher Härte an ihre Kunden ab. Das hängt von der Verfügbarkeit des Wassers durch zum Beispiel eigene Brunnen oder die Anbindung an eine Fernwasserversorgung ab.
    Die Wasserhärte können Bürgerinnen und Bürger bei ihrem jeweiligen Wasserversorger erfragen. Teilweise ist sie auf den Internetseiten des Versorgers veröffentlicht oder sie steht in der jährlichen Wasserabrechnung.

    Verpflichtende Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen

    Eigentümer von Trinkwasser-Installationen (ständige Wasserverteilung) in öffentlichen Einrichtungen und - unter bestimmten Bedingungen - von vermieteten Wohngebäuden müssen das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.

    Nach Trinkwasserverordnung gilt diese Pflicht für den Unternehmer und den sonstigen Inhaber (Betreiber) einer Trinkwasser-Installation, wenn

    • sich in der Anlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet,
    • Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit, z.B. Vermietung, abgegeben wird und
    • die Trinkwasser-Installation Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

    Für die Untersuchung auf Legionellen muss das Wasser an mehreren für die Installation des Gebäudes repräsentativen Probenentnahmestellen beprobt werden.

    Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Regelung ausgenommen.

    Hinweis: Bei Vermietung gelten als Unternehmer und sonstiger Inhaber:

    • die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer,
    • die Vermieterin oder der Vermieter oder
    • die Eigentümergemeinschaft, gegebenenfalls vertreten durch eine Hausverwaltung.

    Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer - jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

    Bei Vermietung müssen die Betreiber mindestens einmal in drei Jahren, bei öffentlicher Tätigkeit mindestens einmal jährlich die Untersuchung durchführen lassen.
    Bei Neubauten müssen die Betreiber die Untersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme durchführen lassen.
    Sind bei Einrichtungen mit öffentlicher Tätigkeit bei den jährlichen Untersuchungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise

    • nicht verändert wurden und
    • nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

    Für die Kontamination mit Legionellen gilt ein Aktionswert (Wert zur Auslösung von Maßnahmen) von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) pro 100 ml.
    Bei Überschreitung dieses Werts informiert das untersuchende Labor nicht nur den Auftraggeber, sondern übermittelt außerdem den Prüfbericht an das für das Objekt örtlich zuständige Gesundheitsamt. Für alle weiteren nach Trinkwasserverordnung erforderlichen Maßnahmen trägt der Betreiber der Anlage (also Eigentümer, Hausverwaltung und so weiter) die Verantwortung:

    • Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber muss unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen, einschließlich einer Ortsbesichtigung sowie einer Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, durchführen oder durchführen lassen.
      Außerdem muss er eine Gefährdungsanalyse erstellen und Maßnahmen durchführen lassen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich sind.
    • Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers muss der Unternehmer oder der sonstige Inhaber die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich informieren.
    • Der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Trinkwasser-Installation muss die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher über das Ergebnis der Legionellenuntersuchung geeignet und aktuell informieren.

    Achtung: Bei extrem hohen Legionellengehalten (über 10.000 KBE/100 ml) dürfen die Duschen solange nicht mehr benutzt werden, bis das Problem beseitigt ist.

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Gesundheitsamt, das für Sie beziehungsweise für die Liegenschaft zuständig ist.

    Rechtsgrundlage

    Freigabevermerk

    08.08.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag: Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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