Dienstleistungen Service-bw: Stadt Nürtingen

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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    leuchtend.

    In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.

    kontrastreich.

    Ein Anziehungspunkt auch in der dunklen Jahreszeit: der Ochsenbrunnen auf dem sanierten Schillerplatz.

    naturnah.

    Die Streuobstwiesen rund um Nürtingen haben auch im Winter ihren Reiz.

    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    sehenswert.

    Vom Turm der 48 Meter hohen Stadtkirche St. Laurentius bietet sich ein Panoramablick über die Stadt, das Neckartal und den Albtrauf.

    zentral.

    Das Rathaus und das Technische Rathaus mit dem Riegerhaus sind zentrale Anlaufstellen und offen für alle Belange der Bürgerinnen, Bürger sowie Besucher unserer Stadt.

    bunt.

    Zahlreiche lauschige Winkel warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

    naturverbunden.

    Nürtingen liegt direkt am Neckar und ist von zahlreichen Grünflächen und Wäldern umgeben.

    kreativ.

    Kunstwerke begegnen einem in Nürtingen auch im öffentlichen Raum

    entspannt.

    Zwischen Neckar und Stadtkirche lädt der Stadtbalkon zum Entspannen ein.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen

    Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.

    Vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 gab es eine Übergangsfrist, geregelt im Brexit-Übergangsgesetz. Danach galt Großbritannien bis zum 31. Dezember 2020 weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union.

    Während dieser Zeit änderte sich an den Aufenthaltsrechten und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, für Sie und Ihre Familienangehörigen nichts.

    Seit dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt.

    Diese Rechte bestehen kraft Gesetzes.

    Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie zwingend ein Dokument.

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich um Ihr Aufenthaltsrecht kümmern, wenn Sie

    • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt oder gearbeitet haben und
    • einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
      • Sie besitzen die britische Staatsangehörigkeit oder
      • Sie besitzen als Familienangehörige/r einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit eines dieser deutschen Dokumente:
        • Aufenthaltskarte oder
        • Daueraufenthaltskarte oder
      • Sie sind am 31. Dezember 2020 Familienangehöriger oder Familienangehörige einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnt und ziehen später zu dem britischen Staatsangehörigen nach Deutschland um.

    Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um in Deutschland Rechte aus dem Austrittsabkommen geltend machen zu können:

    • Sie müssen am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin in Deutschland wohnen.
    • Sie müssen zudem am 31. Dezember 2020 auch freizügigkeitsberechtigt gewesen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie
      • in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben,
      • in Deutschland Arbeit gesucht haben - wobei ein Zeitraum der Arbeitssuche von über sechs Monaten nur dann zu einem Freizügigkeitsrecht führt, wenn die begründete Aussicht bestand, dass Sie einen Arbeitsplatz finden,
      • in Deutschland selbständig (gewerblich oder freiberuflich) tätig gewesen sind,
      • in Deutschland nicht erwerbstätig gewesen sind - etwa als Rentnerin oder Rentner oder als Studierende - und über ausreichende Existenzmittel einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes verfügt haben.

    Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte besitzen, gilt folgendes:

      • Wenn Sie im Besitz einer Daueraufenthaltskarte sind, die an Staatsangehörige eines EU-Staates auf Antrag ausgegeben wird (§ 4a Freizügigkeitsgesetz/EU), müssen Sie Ihren Aufenthalts trotzdem bei der Ausländerbehörde anzeigen.
      • Wenn Sie als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eine Daueraufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige besitzen, müssen Sie Ihren Aufenthalt nicht anzeigen.

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen Ihren Aufenthalt bei der zuständigen Stelle anzeigen. Nutzen Sie dazu das bereit gestellte Formular.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Identität.
    • Im Rahmen der Prüfung kann sie weitere Unterlagen anfordern, die sie benötigt um zu prüfen, ob Sie unter das Austrittsabkommen fallen und ob die übrigen Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
    • Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Stelle das neue Aufenthaltsdokument aus und informiert Sie darüber, wie Sie das Dokument erhalten.
    • Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte besitzen, erhalten Sie anstelle des bisherigen Dokuments die neue Aufenthaltskarte. Auf dieser ist dann ein bestehendes Recht zum Daueraufenthalt eingetragen.

    Fristen

    bis 30. Juni 2021

    Unterlagen

    • gültiger Pass
    • biometrisches Passfoto

    Kosten

    • Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00
    • Personen bis 24 Jahre: EUR 22,80

    Sie müssen nichts zahlen, wenn Sie bislang im Besitz einer Daueraufenthaltskarte waren. Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten werden, wenn Sie nicht mehr freizügigkeitsberechtigt, sondern nur noch nach dem Austrittsabkommen zum Aufenthalt berechtigt sind, auf jeden Fall am 1. Januar 2022 ungültig. Daher werden sie zuvor in ein neues Aufenthaltsdokument umgetauscht.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

    Organisationseinheiten

    Freigabevermerk

    Stand: 22.11.2021

    Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag: Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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