Dienstleistungen Service-bw: Stadt Nürtingen

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    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
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    Dies ist eine Buchungsstrecke, welche Kunden ermöglicht Anfragen und Direktbuchungen zu tätigen
    Verarbeitungsunternehmen
    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    leuchtend.

    In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.

    kontrastreich.

    Ein Anziehungspunkt auch in der dunklen Jahreszeit: der Ochsenbrunnen auf dem sanierten Schillerplatz.

    naturnah.

    Die Streuobstwiesen rund um Nürtingen haben auch im Winter ihren Reiz.

    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    sehenswert.

    Vom Turm der 48 Meter hohen Stadtkirche St. Laurentius bietet sich ein Panoramablick über die Stadt, das Neckartal und den Albtrauf.

    zentral.

    Das Rathaus und das Technische Rathaus mit dem Riegerhaus sind zentrale Anlaufstellen und offen für alle Belange der Bürgerinnen, Bürger sowie Besucher unserer Stadt.

    bunt.

    Zahlreiche lauschige Winkel warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

    naturverbunden.

    Nürtingen liegt direkt am Neckar und ist von zahlreichen Grünflächen und Wäldern umgeben.

    kreativ.

    Kunstwerke begegnen einem in Nürtingen auch im öffentlichen Raum

    entspannt.

    Zwischen Neckar und Stadtkirche lädt der Stadtbalkon zum Entspannen ein.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen?
    Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

    Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.

    Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises

    Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.

    Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.

    Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

    Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen.

    Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden.

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.

    Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

    Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur?
    Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

    Voraussetzungen

    Verlust des Personalausweises

    Verfahrensablauf

    Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Die Personalausweisbehörde erstellt eine Verlustbescheinigung.

    Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.

    Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Mit der Post erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer Transport-PIN, der Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort. Diese Angaben benötigen Sie zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.

    Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises anzeigen, erstellt die Personalausweisbehörde eine Mitteilung und veranlasst die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.

    Fristen

    • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
    • Neuantrag des Personalausweises: schnellstmöglich, insbesondere wenn Sie die Ausweispflicht nicht erfüllen

    Unterlagen

    bei Verlustanzeige: keine

    für den Antrag auf einen neuen Personalausweis:

    • Verlustbescheinigung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern und Jugendlichen:
      • Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht
      • Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Kosten

    Ausstellung eines neuen Personalausweises:

    • antragstellende Person ab 24 Jahren: EUR 37,00
    • antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • gebührenfrei sind:
      • Änderung der Anschrift
      • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
      • Entsperren der Online-Ausweisfunktion bei Wiederauffinden
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erhoben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt in der Regel drei Wochen. Bei verstärktem Bestellaufkommen kann es produktionsbedingt zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.

    Sonstiges

    Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens weiter genutzt werden.

    Zuständigkeit

    Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

    Personalausweisbehörde ist

    für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

    Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.

    für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

    • die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.

    Hinweis: Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird auch von einer unzuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Zudem darf ein Personalausweis nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden.

    Organisationseinheiten

    Freigabevermerk

    Stand: 09.02.2023

    Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag: Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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