Dienstleistungen Service-bw: Stadt Nürtingen

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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    leuchtend.

    In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.

    kontrastreich.

    Ein Anziehungspunkt auch in der dunklen Jahreszeit: der Ochsenbrunnen auf dem sanierten Schillerplatz.

    naturnah.

    Die Streuobstwiesen rund um Nürtingen haben auch im Winter ihren Reiz.

    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    sehenswert.

    Vom Turm der 48 Meter hohen Stadtkirche St. Laurentius bietet sich ein Panoramablick über die Stadt, das Neckartal und den Albtrauf.

    zentral.

    Das Rathaus und das Technische Rathaus mit dem Riegerhaus sind zentrale Anlaufstellen und offen für alle Belange der Bürgerinnen, Bürger sowie Besucher unserer Stadt.

    bunt.

    Zahlreiche lauschige Winkel warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

    naturverbunden.

    Nürtingen liegt direkt am Neckar und ist von zahlreichen Grünflächen und Wäldern umgeben.

    kreativ.

    Kunstwerke begegnen einem in Nürtingen auch im öffentlichen Raum

    entspannt.

    Zwischen Neckar und Stadtkirche lädt der Stadtbalkon zum Entspannen ein.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.

    Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:

    • allgemeine Begründungen
    • häufige Auslandsreisen alleine
    • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist

    Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.

    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Passantrag können Sie auch in Deutschland an jeder Passbehörde stellen. Diese Passbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn von Ihnen ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher Grund liegt z.B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

    Fristen

    keine

    Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
      Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets

    Achtung: Vor allem bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel: Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung nur einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt haben (zum Beispiel Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes).

    Darüber hinaus sind auch bei der Antragstellung von Auslandsdeutsche bei einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich.

    Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen zu informieren.

    Kosten

    • Reisepass mit 32 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 Euro
    • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50 Euro
    • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
    • vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
    • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
    • Kinderreisepass: EUR 13,00
      • Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
    • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
    • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 21,00 (Zuschlag)
    • Antragstellung auf vorläufigen Reisepass / Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 13,00 (Zuschlag)

    Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Behörde den Zweitpass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie zum Beispiel die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    • etwa drei bis sechs Wochen
    • vorläufiger Reisepass: sofort
    • Reisepass im Expressverfahren: Wenn der vollständige Reisepassantrag werktags bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei GmbH eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses spätestens am darauf folgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr.

    Sonstiges

    Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.

    Zuständigkeit

    die Passbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind

    Passbehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Passbehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

    Für Auslandsdeutsche gilt:

    • In der Regel sind für Passangelegenheiten im Ausland die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
    • Ihr Antrag auf Ausstellung eines Passes muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.

    Organisationseinheiten

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.03.2020 freigegeben.

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag: Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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