Dienstleistungen Service-bw: Stadt Nürtingen

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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    leuchtend.

    In der dunklen Jahreszeit zeigt sich Nürtingen von seiner leuchtenden Seite.

    kontrastreich.

    Ein Anziehungspunkt auch in der dunklen Jahreszeit: der Ochsenbrunnen auf dem sanierten Schillerplatz.

    naturnah.

    Die Streuobstwiesen rund um Nürtingen haben auch im Winter ihren Reiz.

    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    entspannend.

    Wasser und Grün - Nürtingen bietet naturnahe Entspannung für Radfahrer und Spaziergänger

    bewegend.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    lebendig.

    Badespaß im Freibad, gemütlicher Einkaufsbummel oder Tagesausflug ins nahe Grün der Umgebung: Nürtingen ist ein idealer Ausgangspunkt für die sommerliche Freizeitgestaltung.

    urgemütlich.

    In den schmalen Gassen der Altstadt laden inhabergeführte Geschäfte und Gastronomie zum Entdecken ein.

    sehenswert.

    Vom Turm der 48 Meter hohen Stadtkirche St. Laurentius bietet sich ein Panoramablick über die Stadt, das Neckartal und den Albtrauf.

    zentral.

    Das Rathaus und das Technische Rathaus mit dem Riegerhaus sind zentrale Anlaufstellen und offen für alle Belange der Bürgerinnen, Bürger sowie Besucher unserer Stadt.

    bunt.

    Zahlreiche lauschige Winkel warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

    naturverbunden.

    Nürtingen liegt direkt am Neckar und ist von zahlreichen Grünflächen und Wäldern umgeben.

    kreativ.

    Kunstwerke begegnen einem in Nürtingen auch im öffentlichen Raum

    entspannt.

    Zwischen Neckar und Stadtkirche lädt der Stadtbalkon zum Entspannen ein.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen Service-bw

    Hauptbereich

    Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen

    Sie gehen bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 um, ohne diese außerhalb des Fahrzeugs zu zünden?

    Beispielhaft genannt seien der Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten oder das Zünden von Airbag- und Gurtstraffereinheiten innerhalb des Fahrzeugs in Verwertungsbetrieben für Altautos.

    Wenn der Umgang durch geschultes Personal erfolgt, benötigen Sie keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Den erstmaligen Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten in Ihrem Betrieb müssen Sie jedoch anzeigen.

    Voraussetzungen

    Sie dürfen unter folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 umgehen:

    • Ihr Betrieb verfügt über geschultes Personal.
      Die betreffenden Beschäftigten haben die notwendige sogenannte "eingeschränkte Fachkunde" erworben. Dafür haben sie eine einschlägige Schulung, zum Beispiel eines Autoherstellers oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK), über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 besucht.
    • Sie lösen die Airbag- oder Gurtstraffereinheiten nicht im ausgebauten Zustand aus, das heißt Sie zünden diese nicht.
    • Sie bewahren die Airbag- und Gurtstraffereinheiten entsprechend den Vorgaben der sprengstoffrechtlichen Vorschriften auf Insbesondere auf Nr. 4 des Anhangs zur Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und der Sprengstoff-Lagerrichtlinie 410 wird verwiesen.
    • Sie halten die Mengenschwellen für die erlaubnisfreie Lagerung gemäß der Anlage 6 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein:
      • im Arbeitsraum: höchstens 10 Kilogramm Netto-Explosivstoff-Masse (NEM),
      • im Lagerraum: höchstens 10 Kilogramm Netto-Explosivstoff-Masse (NEM),
      • in einem Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum (mit F30-Wänden und T30-Türen): höchstens 100 Kilogramm Netto-Explosivstoff-Masse (NEM)

        Hinweis: Den Inhalt an Netto-Explosivstoff-Masse finden Sie aufgedruckt auf jeder Airbag- beziehungsweise Gurtstraffereinheit oder in der jeweiligen Gebrauchsanleitung des Herstellers.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Anzeige schriftlich stellen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie ein Formular im Internet herunterladen.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit erstatten.

    Unterlagen

    Für den Nachweis der eingeschränkten Fachkunde der Beschäftigten: Bescheinigung über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung

    Kosten

    Je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand

    Bearbeitungsdauer

    Diese können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

    Bezugsort

    Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich die Betriebsstätte befindet.

    Sonstiges

    keine

    Zuständigkeit

    In Baden-Württemberg: die Kreispolizeibehörde

    Kreispolizeibehörde ist, je nach Sitz Ihrer Betriebsstätte:

    • in Großen Kreisstädten: die Stadtverwaltung
    • ansonsten das Landratsamt.

    Hinweis: Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich im Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.

    Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

    Weitere Informationen zum einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter: Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

    Vertiefende Informationen

    keine

    Organisationseinheiten

    Freigabevermerk

    Stand: 07.02.2023

    Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag: Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

    Zeitreise App