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    my.IRS
    Dies ist eine Buchungsstrecke, welche Kunden ermöglicht Anfragen und Direktbuchungen zu tätigen
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    Dornierstraße 4 82178 Puchheim, Deutschland
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    skraska@iitr.de

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    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
    Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
    Verarbeitungsunternehmen
    Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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    Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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    entdeckenswert.
    entdeckenswert.

    Römer und Kelten besiedelten einst das Nürtinger Gebiet. Noch heute sind Spuren von ihnen sichtbar.

    bodenständig.
    bodenständig.

    Authentische Bodenständigkeit mit Hand und Fuß - typisch schwäbisch eben

    eindrucksvoll.
    eindrucksvoll.

    Die landschaftlich reizvolle Lage Nürtingens am Rande des Albtraufs hat manch eindrucksvolles Naturschauspiel parat.

    Gruppe von drei Alpakas
    lebendig.

    In über 200 Vereinen garantieren Zwei- wie Vierbeiner für abwechslungsreiche und manch tierische Begegnungen.

    sprudelnd.
    sprudelnd.

    Das Stadtbild Nürtingens und seiner Stadtteile ist durch zahlreiche Brunnen geprägt. Bei einem gemütlichen Stadtbummel eröffnen sich manch neue Perspektiven darauf.

    Herzlich Willkommen im Themenbereich
    Nürtingen für
    Dienstleistungen A-Z

    Hauptbereich

    Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

    Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

    Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

    Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

    • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
    • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
    • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
    • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

    Voraussetzungen

    Für natürliche Personen:

    • Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder
    • Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.

    Für juristische Personen:

    • der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder die gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise durch die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebes gestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entweder schriftlich oder online direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde beantragen.

    Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
    • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
      • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN sowie die AusweisApp2,
      • entweder ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
      • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.

    Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

    • Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde.
    • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
    • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft entweder an Ihre Postadresse oder für bestimmte Auskünfte direkt an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

    • formloser schriftlicher Antrag
    • Senden Sie den Antrag an die für Sie zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
    • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
    • Dieses sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder für bestimmte Zwecke an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

    Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

    Ein Gewerbebetrieb kann auch durch der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.

    Einen Antrag aus dem Ausland können Sie entweder elektronisch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder schriftlich mit Hilfe der vom Bundesamt für Justiz bereitgestellten Online-Formulare stellen und direkt an das Bundesamt für Justiz senden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Unterlagen

    Für Personen im Inland

    für natürliche Personen / Privatpersonen:

    • bei persönlicher Antragstellung:
      • Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, ggf. zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,
    • bei schriftlicher Antragstellung:
      • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,
    • bei elektronischer Antragstellung:
      • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, AusweisApp2
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen

    für juristische Personen:

    • bei persönlicher Antragstellung:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
    • bei elektronischer Antragstellung:
      • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, AusweisApp2
    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
    • Schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich.

    Für Personen im Ausland

    Für natürliche Personen / Privatpersonen:

    Für juristische Personen:

    Kosten

    Eur 13,00 je Auskunft

    Sonstiges

    Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

    Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung (GewO)

    • §§ 150; 150a; 150e (GewO) Auskunft an Behörden und Elektronische Antragstellung

    Zuständigkeit

    • wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
    • wenn Sie Ihren Antrag schriftlich aus dem Inland stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
    • wenn Sie Ihren Antrag schriftlich aus dem Ausland stellen: das Bundesamt für Justiz
    • wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz

    Vertiefende Informationen

    Organisationseinheiten

    Stadt NürtingenOrtMarktstraße 7 72622 Nürtingen

    Freigabevermerk

    07.03.2024 Bundesamt für Justiz

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    Kontaktdaten

    Kontakt

    Postfach 19 20
    72609 Nürtingen

    Marktstraße 7
    72622 Nürtingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Besuch des Bürgeramts und des Bürgerbüros Bauen, um Wartezeiten zu minimieren.

    • Montag und Freitag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Mittwoch:geschlossen
    • Donnerstag:07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Donnerstag:Bürgeramt: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • Öffnungszeiten Bürgerbüro Bauen:
    • Dienstag07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Donnerstag:14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nur mit Terminvereinbarung

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