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Informationen
Im Kontenklärungsverfahren klärt der Rentenversicherungsträger das gesamte Versicherungskonto. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden automatisch maschinell übermittelt. Zum Beispiel müssen Zeiten der Schulausbildung, Studium oder Kindererziehungszeiten beantragt und nachgewiesen werden. Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Kontenklärung, um später einen nahtlosen Übergang in eine Rentenzahlung zu gewähren. Bringen Sie bitte Ihre ausgefüllten Formulare der Deutschen Rentenversicherung zur Klärung Ihres Rentenkontos mit. Sie können diese auch anfordern oder bei der Dt. Rentenversicherung herunterladen. Wir überprüfen/vervollständigen diese gerne mit Ihnen zusammen und kopieren und beglaubigen notwendige Nachweise. Legen Sie bitte auch die Originalnachweise, den aktuellen Versicherungsverlauf/Rentenauskunft und Ihren Ausweis vor.
Kontakt
Frau
Franziska Doster
Amt für Bildung, Soziales und Familie
Stadtportal
Mühlstraße 4
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-241
Faxnummer: 07022 75-581
rente.stadt(@)nuertingen.de