Zentrale Bußgeldbehörde
Zentrale Bußgeldbehörde
Aufgaben der Bußgeldbehörde
Das Ordnungswidrigkeitenrecht dient der Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen staatliches Ordnungsrecht, welches sich in unzähligen Normen des besonderen Verwaltungsrecht findet. Ordnungswidrigkeiten sind nur solche rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen, die gesetzlich mit einer Geldbuße bedroht sind.
Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße und möglichen Nebenfolgen (z.B. Einziehung von Gegenständen, Fahrverbot) soll in erster Linie präventiv wirken und den Täter über die Einwirkung auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ermahnen.
Die Bußgeldbehörde ist die zuständige Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten u.a. in folgenden Rechtsgebieten:
- Alkohol- und Drogendelikten
- Ausländer- und Asylrecht
- Baurecht
- Feiertags-, Ladenschluss- und Umweltrecht
- Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht
- Glücksspiel- und Sammlungsrecht
- Jugendschutz
- Melde- und Passrecht
- Mietpreisrecht
- Ortsrecht
- Rundfunkgebührenrecht
- Schulrecht
- Schwarzarbeit
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Straßenrecht
- Tierrecht
- Verkehrsrecht
- Versammlungsrecht
- Waffen- und Sprengstoffrecht
- Wirtschaftsrecht
- Vollstreckung von Fahrverboten und Nebenfolgen
- Entscheidung über Rechtsmittel
- Vertretung in Gerichtsverfahren
Online-Portal der Bußgeldbehörde
Die Bußgeldbehörde der Stadt Nürtingen bietet Ihnen zusätzlich online die Möglichkeit,
- soweit vorhandene Beweisbilder einzusehen
- den/die Fahrer/in zu benennen
- sich zum Tatvorwurf zu äußern
- sowie Anlagen beizufügen
Das Online-Portal leitet Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und Ihre Angaben werden dabei verschlüsselt übertragen.
Einspruchsmöglichkeit
Über diesen Link bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per E-Mail auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg Einsprüche einzulegen. Dies ist ausschließlich mit elektronisch qualifizierter Signatur zulässig. Sie benötigen dafür ein Service-bw-Konto.