Waffen- & Sprengstoffwesen
Waffen- & Sprengstoffwesen
Aufgaben im Überblick
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Den Antrag für eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist das Vorliegen eines Bedürfnisses (z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler von Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit) und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Für das Führen von Waffen bedarf es eines Waffenscheins. Den sogenannten "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung bei sich führen wollen.