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Waffen- & Sprengstoffwesen

Waffen- & Sprengstoffwesen

Aufgaben im Überblick

Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Den Antrag für eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist das Vorliegen eines Bedürfnisses (z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler von Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit) und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Für das Führen von Waffen bedarf es eines Waffenscheins. Den sogenannten "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung bei sich führen wollen.

Formulare zum Waffen- & Sprengstoffrecht

Kontakt & Informationen

Kontakt

Frau
Münzenmaier
Sachgebietsleitung Ausländerbehörde, Gesundheits-, Waffen- & Sprengstoffwesen

Ordnungsamt
Ansprechpartner: Frau Schmitt

Rathaus
Zimmer 018
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-209
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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