Stabsstelle Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Pflichtaufgabe der Öffentlichen Verwaltung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine gesetzlich festgelegte Pflichtaufgabe der Öffentlichen Verwaltung. Der Referent / die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister, den Dezernenten und allen Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung als Bindeglied für Kontakte zu Öffentlichkeit und Medien zu wirken. Im Vordergrund steht die umfassende und sachliche Information. Neben der Pressearbeit beteiligt sich die Öffentlichkeitsarbeit an Marketingaktionen, die der Stärkung der Stadt insgesamt dienen.
Weitere Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sind Koordination des Internetauftritts, interne Kommunikation sowie Soziale Medien.